Mieter hat ein Sonderwunsch: Wer trägt die Kosten Mieter oder Vermieter?

4 Antworten

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Das hast Du doch hoffentlich schon mit dem WEG-Verwalter abgestimmt? Ansonsten hast Du da mehr versprochen als Du zu halten in der Lage bist!

Kostenvoranschläge schon eingeholt? Ich glaube nicht, dass das mit zehneurofünfzig zu bezahlen ist.

Ob Du das machen sollst? Sagen wir mal so: Wenn es in ganz Deutschland nur einen einzigen Interessenten für meine Wohnung geben würde, dann würde ich ernsthaft mit dem Gedanken spielen, mich auf so etwas einzulassen. Ansonsten eher nicht.

Schlag dem Mieter doch vor, er solle die Kosten für die Aktion selber übernehmen. Da wirst Du sehen, wie schnell sich die Sache erledigt hat.

althaus 
Fragesteller
 16.08.2012, 13:53

Ich habe nichts versprochen und auch nichts zugesagt, da es der Zustimmung aller Wohnungseigentümer bedarf. Ich muss ein Antrag stellen, dieser wird einstimmig angenommen oder sonst abgelehnt. Habe der Mieterin gesagt, daß ich auf Wunsch einen Antrag einreichen werde, wenn sie bereit ist die Kosten dafür zu übernehmen. Ich kann aber keine Garantie geben, daß der Antrag auch angenommen wird. Somit ist der Fall erledigt.

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Privatier59  16.08.2012, 14:26
@althaus

Noch ein konkreter Hinweis: Das Problem bei dieser Sache ist der ABWASSERANSCHLUß. Viele Häuser haben einen solchen nicht im Keller. Da müßte man dann die Abwasserleitung öffnen, vielleicht sogar dafür das Fundament aufstemmen. Wenn Du die Kosten dafür siehst, dann wird Dir schwarz vor Augen!

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althaus 
Fragesteller
 16.08.2012, 14:49
@Privatier59

Es bestehen schon drei Anschlüsse im Keller. Die sind auch nachträglich installiert worden. Ich denke ein weiterer Anschluß wäre kein Problem bzw. nicht so aufwendig wie Du beschreibst, denn Strom und Abfluß ist ganz in der Nähe. Nur bin ich nicht bereit die Kosten dafür zu tragen, das habe ich auch den Mieter klar gemacht. Fraglich ist auch ob die anderen 8 Parteien alle dafür sind. Immerhin wird dadurch der Trockenplatz kleiner und das für alle.

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Anrecht darauf hat er nicht - es sei denn es wird im Mietvertrag zugestanden.

Die Kosten für die Herstellung entfallen normalerweise auf den Mieter, wenn man als Vermieter seine Zustimmung gibt. Beim Auszug hat man dann entsprechend der Mietdauer eventuell noch eine Ablöse zu vergüten.

Es steht dem Vermieter aber frei diese Kosten voll zu übernehmen und dann als Ausgaben bei der Steuererklärung anzugeben.

Aber man sollte über folgendes nicht vergessen:

  • wie wird der Wasserverbrauch für die Waschmaschine erfasst?
  • wie ist sichergestellt, dass Unbefugte keinen Zutritt zu dem Trockenraum haben?
  • welche Vorsorge wird getroffen, dass keine Wasserschäden durch einen geplatzten Zuleitungsschlauch auftreten?
  • sind noch andere Mieter im Haus, die dann ebenfalls diesen Wunsch äusssern?

Wer hat ein Rat für mich?

Grds. wurde die Wohnung in der Aussattung eines WM-Anschlusses in der Wohnung gemietet und ergäbe keinen Anspruch auf einseitige Änderung des Mietgegenstandes.

Eine demnach grds. denkbare Weigerung könnte ihn allerdings zu einer ordentlichen Kündigung bewegen.

Daher:

Zunächst wäre zu klären, nach welchem Schlüssel Wassergeld den Mietparteien berechnet wird und ob es bei verbrauchsabhängiger Umlage hier eines weiteren geeichten Zählers bedarf oder der Anschluss an den Wasserkreislauf der Wohnung angeschlossen werden kann.

Dann käme es darauf an, ob ein Nachmieter seine WM künftig im Keller abstellen soll oder nicht.

Für den Fall würde ich die Kosten übernehmen und mich nur für den Fall eines vorzeitigen Auszuges einer anteiligen Kostenübernahme versichern: "Vereinbarung als Anlage zum Mietvertrag zwischen ... und ... Die Parteien erklären übereinstimmend, daß die Kosten gem. beigefügter Rechnung der Fa. ... vom ... über den mieterseits verlangten Kaltwasseranschlusses im Waschkeller bei einer Mietdauer von unter 5 Jahren seit Unterzeichnung dieser Vereinbarung hälftig zu erstatten sind bzw. von der Mietkaution einzubehalten sind. Ort, Datum, Unterschriften".

Andernfalls duldest du die Baumaßnahme durch einen Fachbetrieb lediglich und der Mieter hätte die Maßnahme selbst zu beauftragen und zu tragen und wäre explizit zu Rückbau bei Auszug verpflichtet. Schriftlich vereinbaren und unterschreiben lassen (Kautionsanspruch)!

G imager761

Das sind immer schwierige Angelegenheiten - ich kenne es aus eigener Erfahrung.

Mein Rat: Nochmals mit dem Mieter über die Notwendigkeit des Anschlusses sprechen und versuchen, ihn davon abzubringen. Wenn er auf der Installation besteht, dann kann man ihm entweder sagen, dass er es zu tragen hat, oder sich die Kosten teilen.

M.E. ist es durchaus sinnvoll einen Anschluss im Keller anzubieten- da einigt man sich bestimmt.