Von Wg zu Bedarfsgemeinschaft, Freundin Harz 4?

2 Antworten

Das Jobcenter darf so etwas auch tatsächlich kontrollieren. Es ist das so genannte erschleichen von Sozialleistungen was ihr da vorhabt. Ist natürlich strafbar. Hartz4 muß dann zurückgezahlt werden. Und Strafe gibt es obendrauf wegen Betruges und dem erschleichen von Leistungen. Geld oder sogar Haftstrafe. Kann ich nur von abraten. Böse Nachbarn die euch beim Jobcenter melden gibt es überall.

Wenn ihr euch als Bedarfsgemeinschaft meldet, wird es das Jobcenter bestimmt nicht interessieren, ob ihr Sex habt. Die interessieren sich für die Einkommensverhältnisse der Bedarfsgemeinschaft, weil dein Einkommen dann auf ihren Harz4-Bezug angerechnet wird.