Bedarfsgemeinschaft oder Wohngemeinschaft?

2 Antworten

Solange Ihr noch kein volles Jahr zusammenlebt, könnt Ihr Euch darauf berufen, noch KEINE Bedarfsgemeinschaft zu sein, sondern nur eine Wohngemeinschaft. Das Jobcenter wird natürlich nur die halbe Miete übernehmen und für Deine Freundin kein Alg II zahlen, da sie als Studierende vom Alg II ausgeschlossen ist, sollte ihr Bafög usw. nicht für ihren Lebensunterhalt reichen, dann sollte sie bei den Eltern nach Unterhalt fragen oder den besonderen Mietzuschuß beim Jobcenter beantragen.

Also eigentlich seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft. Dabei spielt es keine Rolle, ob ihr als Paar irgendwo eingetragen seit, sondern, dass ihr euer Leben teilt. Das wird zum Teil auch nachgeprüft. Also, die kommen dann vorbei (meiner Erfahrung nach mit Voranmeldung, muss aber nicht sein) und schauen, ob es zwei Schlafzimmer gibt, jeder sein eigenes Bett und seinen eigenen Kleiderschrank hat.

Aber, da deine Freundin ja selbst Studentin ist, glaube ich nicht, dass sie für dich sorgen muss. Ich weiß ja nicht, über wieviel Vermögen sie verfügt, aber wenn man jetzt mal von einem normalen Studentenleben ausgeht, wird sie nicht für dich sorgen müssen. In einer Bedarfsgemeinschaft zu leben, heißt, dass das Einkommen des Partners mit berechnet wird, wenn der aber auch nur das Minimum hat, muss er auch nix abgeben.