Hartz IV: Bedarfsgemeinschaft auch bei Zweitwohnsitz?
Wenn ich als Hartz IV Empfänger meinen Wohnsitz mit meiner Partnerin teile, die diesen aber nur als Zweitwohnsitz angeben hat (da der Arbeitsplatz weit weg ist), zählt das dann trotzdem als Bedarfsgemeinschaft?
2 Antworten
Das muss ich jetzt erstmal verstehen.
Die Partnerin hat eine Arbeitsstelle die weit weg ist. Ist das nun ihr wohnsitz und sie fährt aus der gemeinsamen Wohnugn zur Arbeit, oder kommt sie nur mal am Wochenende, so wie bei einer doppelten Haushaltsführung.
Für den all das der hauptwohnsitz die ganze Woche die andere Wohnugn ist und sie nur zum Wochenende zu Besucht kommt, warum hat sie den 2. Wohnsitz angemeldet?
Führt ihr beiden eine eheähnliche Gemeinschaft, ist sie sehr wohl Bestandteil der Bedarfsgemeinschaft. Ist ihr Lebensmittelpunkt aber "weit weg" - nein!