Wie weit darf die Arge in einem persönlichen Gespräch mich ausfragen?

4 Antworten

Ohne diese Fragen zu stellen, könnte jedes Pärchen behaupten nur ein Wohngemeinschaft zu sein udn keine Bedarfsgemeinschaft.

Die aRGE darf auh Prüfer schicken um zu sehen, ob es getrennte Schlafzimmer gibt.

Hey,also die Fragen sind vollkommen ok. Ehrlich gesagt je mehr Du Dich sträubst umso auffälliger wirst Du. Also gesetzlich gesehen kann die Arge eine eheähnliche Gemeinschaft unterstellen und Du wärst in der Beweispflich das zu widerlegen. Ich würde dem Sachbearbeiter an Deiner Stelle vorschlagen, dass er sich mit einem Außendienst selbst davon überzeugen soll, dass ihr tatsächlich nur eine Wohngemeinschaft seid. Sprich getrennte Schlafzimmer, getrennte Aufteilung in Bad und Küche usw. Und ihr müsst nachweisen, dass ihr wirklich komplett getrennt wirtschaftet. Wenn du das ganz klar darlegen kannst hast Du nichts zu befürchten und Dein Mitbewohner muss auch nicht seine Einkünfte offen legen. Ich hoffe für euch ihr habt einen regulären Mietvertrag geschlossen ? Und Dein "Vermieter" versteuert diese Einnahmen brav und artig beim Finanzamt das könnte das nächste sein nachdem gefragt wird. Viel Erfolg.

Im Prinzip muß die Arge tatsächlich klären, ob Ihr eine Wohn- oder eine Bedarfsgemeinschaft seid. Aber sie muß dabei auch Deine Angaben brücksichtigen, die Du im Antrag gemacht hast. Ich vermute mal, daß Du nicht den entsprechenden Vordruck ausgefüllt hast, den dann würde das Gespräch nicht so stattgefunden haben. Also fülle schnellstend den Fragebogen aus. Nur die dort genannten Fragen dürfen die ARGE interessieren. Du findest diese Formulare unter www.Arbeitsagentur.de - ALG II - Vordrucke usw. Im Übrigen ist es immer zu empfehlen, der ARGE gegenüber alle Angaben schriftlich zu machen, denn fehlende Angaben werden allzugerne mit der Phantasie der Mitarbeiter "gemacht".