Von welchem Betrag sind die Lohnabrechnungskosten zu zahlen?
Ich muss meinem Arbeitgeber die vom Steuerberater in Rechnung gestellten Mehrkosten für meine Lohnabrechung (Berücksichtigung von Lohnpfändung) zurückerstatten. Da aufgrund der Lohnpfändung mein Auszahlungsbetrag am Monatsende sowieso sehr gering ist, würde mich interessieren, ob ich diesen Betrag von meinem Nettolohn bestreiten muss, oder ob das bei der Berechnung der Lohnpfändung berücksichtigt wird, sodass ein geringerer Teil gepfändet wird und mein Nettogehalt nicht noch mehr schrumpft?
1 Antwort
Der AG zieht die Kosten doch jeden Monat direkt von deinem Lohn ab, und sind in der Regel doch nicht allzu hoch. Sumpfhexe muss ich widersprechen. Die Kontoführungsgebühren werden erst vom Lohn abgezogen und was dann netto rauskommt davon wird die Pfändung berechnet. Ich weiß das von meiner EX die bei Kaufland arbeitet. Kaufland nimmt z.B. 3 Euro je Monat an Gebühren.