Nachträgliche Lohnpfändung?
Hallo, mein Name ist Michael.
Leider bin ich durch eine ungünstige Lebenssituation in Schulden geraten. Gegen mich laufen 3 Lohnpfändungen. Meine Frau probierte im Mai 23 zu Arbeiten, klappte aber nicht wegen der Kinder. So hörte sie am 15.5.23 wieder auf. Mein Arbeitgeber hat jetzt diesen Monat (Juni) und für Mai nachgerechnet und mir blieben nur 607€. Das kann doch nicht rechtens sein....? Wie soll ich mit 607€ leben bzw wir?
Ist bzw war das so rechtens?
Gruß und Danke
Michael
Was hat er denn nachgerechnet?
Danke für deine Antwort. Die Pfändungsrate für Mai neu berechnet und eine "Überzahlung" jetzt im Juni mit abgezogen. Es blieben 607€
Ja aber warum? Was hat das mit deiner Frau zu tun? Oder hattet Ihr die Steuerklasse bei dir auf 3 gewechselt?
Weil sie arbeitet viel sie als Unterhaltspflichtige Person raus...
3 Antworten
Weil sie arbeitet viel sie als Unterhaltspflichtige Person raus...
Woher weiss das dein Arbeitgeber und wie begründet der Arbeitgeber, dass er deine Frau aus der Unterhaltsverpflichtung rausrechnet? Grundsätzlich hat ihr Arbeitsverhältnis mit deiner Unterhaltsverpflichtung nicht zu tun, es sei denn, es wurde von vornherein in der Pfändung bereits ausgenommen, dass sie bei der Unterhaltsverpflichtung nicht zu berücksichtigen ist. Dann wäre das aber schon von Anfang an so gewesen... Und selbst wenn die Rückrechnung gerechtfertigt wäre (was sie meiner Meinung nach aber nicht ist), dann hätte man das über mehrere Monate ratenweise verrechnen müssen, und nicht in einer Summe.
Danke für deine Antwort. Ja, sie wurde bei der Pfändung direkt mit raus genommen. Aber sie arbeitete nur 14 Tage bis 15.5.23.
Dann den Arbeitnehmer das so im Nachhinein abzuziehen kann aber dennoch nicht rechtens sein....
Es gibt eine entsprechende Pfändungsfreigrenze, die je nach Anzahl unterhaltsberechtigter Personen variiert. Den nicht pfändbaren Teil deines Lohns hat der Arbeitgeber an dich zu zahlen. Der lag im Juni übrigens nicht bei 607€ sondern bei ca. 1330€. Sprich mit deinem AG.
Natürlich nicht. Genau das habe ich ja schon geschrieben.
Dann rechne es Dir doch mal selbst aus. Die damalige Pfändungstabelle ist im Link und Deinen Nettolohn kennst nur Du.
Im Juni müssten doch mindestens 1.840,-€ pfändungsfrei sein, und die Überzahlung im Mai wird sich um die 500,-€ belaufen, schätze ich.
Danach wendest Du Dich an den AG.
Rechtlich gesehen darf es vermutlich nicht nachgerechnet und Dir weniger als für den aktuellen Monat pfändungsfrei zusteht auszahlen.
Gegenüber dem Gläubiger haftet er aber als Drittschuldner, das heisst, er zahlt Deine Schulden dann aus eigener Tasche. Mit sowas würde ich mein Arbeitsverhältnis nicht belasten.
Geh mit Deinen Unterlagen zu einer kostenlosen Schuldnerberatung in Deiner Nähe. die können Dir besser helfen, als jemand hier, wo man die schriftlichen Belege nicht einsehen kann.
https://www.schuldnerberatungen.org/beratungsstellen/
https://www.forum-schuldnerberatung.de/adressen/adressen-schuldnerberatungsstellen.html
Ja. Aber meine Frau wurde als Unterhsltspflichtige Person für den Mai gelöscht....(sie hatte da 14 Tage gearbeitet). Deswegen berechnete man die Freigrenze für Mai und Juni neu und mir gab man 607€.....das kann doch nicht rechtens sein?