Nachträgliche Lohnpfändung?

correcta  03.07.2023, 15:07

Was hat er denn nachgerechnet?

Michi83 
Fragesteller
 03.07.2023, 15:09

Danke für deine Antwort. Die Pfändungsrate für Mai neu berechnet und eine "Überzahlung" jetzt im Juni mit abgezogen. Es blieben 607€

correcta  03.07.2023, 15:15

Ja aber warum? Was hat das mit deiner Frau zu tun? Oder hattet Ihr die Steuerklasse bei dir auf 3 gewechselt?

Michi83 
Fragesteller
 03.07.2023, 15:18

Weil sie arbeitet viel sie als Unterhaltspflichtige Person raus...

3 Antworten

Weil sie arbeitet viel sie als Unterhaltspflichtige Person raus...

Woher weiss das dein Arbeitgeber und wie begründet der Arbeitgeber, dass er deine Frau aus der Unterhaltsverpflichtung rausrechnet? Grundsätzlich hat ihr Arbeitsverhältnis mit deiner Unterhaltsverpflichtung nicht zu tun, es sei denn, es wurde von vornherein in der Pfändung bereits ausgenommen, dass sie bei der Unterhaltsverpflichtung nicht zu berücksichtigen ist. Dann wäre das aber schon von Anfang an so gewesen... Und selbst wenn die Rückrechnung gerechtfertigt wäre (was sie meiner Meinung nach aber nicht ist), dann hätte man das über mehrere Monate ratenweise verrechnen müssen, und nicht in einer Summe.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Zertif. Pfändungsexperte, qual. Kreditsachbearbeiter
Michi83 
Fragesteller
 03.07.2023, 16:24

Danke für deine Antwort. Ja, sie wurde bei der Pfändung direkt mit raus genommen. Aber sie arbeitete nur 14 Tage bis 15.5.23.

Dann den Arbeitnehmer das so im Nachhinein abzuziehen kann aber dennoch nicht rechtens sein....

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Es gibt eine entsprechende Pfändungsfreigrenze, die je nach Anzahl unterhaltsberechtigter Personen variiert. Den nicht pfändbaren Teil deines Lohns hat der Arbeitgeber an dich zu zahlen. Der lag im Juni übrigens nicht bei 607€ sondern bei ca. 1330€. Sprich mit deinem AG.

Michi83 
Fragesteller
 03.07.2023, 15:23

Ja. Aber meine Frau wurde als Unterhsltspflichtige Person für den Mai gelöscht....(sie hatte da 14 Tage gearbeitet). Deswegen berechnete man die Freigrenze für Mai und Juni neu und mir gab man 607€.....das kann doch nicht rechtens sein?

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Andri123  03.07.2023, 15:45
@Michi83

Möglicherweise hat der AG im Juni zusätzlich zum pfändbaren Betrag das abgezogen, was er im Mai zuviel an Dich ausgezahlt hatte. Da kann aber niemals 607,-€ rauskommen. Und im Juni hast Du ja wieder 3 unterhaltsberechtigte Personen.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwi_hPe61PL_AhXO7LsIHb4QDBYQFnoECA4QAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.schuldnerberatung-diskret.de%2Fpfaendungstabelle&usg=AOvVaw0gwfsfLCMFVZvShdoLoTbB&opi=89978449

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Michi83 
Fragesteller
 03.07.2023, 15:49
@Andri123

Danke für deine Antwort. Ja es wurde das abgezogen was im Mai zuviel bezahlt wurde. Ja im Juni ist es wieder EINE Unterhatsberechtigte Person, nämlich meine Frau. Die Kinder sind nicht meine leiblichen. Ich habe für Juni nur 607€ erhalten.

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Andri123  03.07.2023, 15:57
@Michi83

Dann rechne es Dir doch mal selbst aus. Die damalige Pfändungstabelle ist im Link und Deinen Nettolohn kennst nur Du.

Im Juni müssten doch mindestens 1.840,-€ pfändungsfrei sein, und die Überzahlung im Mai wird sich um die 500,-€ belaufen, schätze ich.

Danach wendest Du Dich an den AG.

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Andri123  03.07.2023, 16:04
@Andri123

Rechtlich gesehen darf es vermutlich nicht nachgerechnet und Dir weniger als für den aktuellen Monat pfändungsfrei zusteht auszahlen.

Gegenüber dem Gläubiger haftet er aber als Drittschuldner, das heisst, er zahlt Deine Schulden dann aus eigener Tasche. Mit sowas würde ich mein Arbeitsverhältnis nicht belasten.

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