Wie lange etwa dauert es, bis Finanzamt bei bestehenden Steuerschulden eine Lohnpfändung veranlasst bei neuem Job?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ergänzend zu den anderen Antworten möchte ich noch hinzufügen, dass eine Vollstreckung auch vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens innerhalb der in § 88 InsO genannten Fristen unzulässig ist.

Ebenso könnte eine Ratenzahlung durch einen Insolvenzverwalter angefochten werden (§ 129 InsO), weil dadurch ggf. andere Gläubiger benachteiligt wurden.

Wenn eine Stelle des Finanzamtes keinen Zugriff auf Daten anderer Stellen hat, dann liegt das zu 99% daran, dass eine Trennung von Veranlagung, Erhebung und Vollstreckung etc. gewahrt werden muss.

Weil wir gerade bei Vermutungen sind -

Lohnsteuer fließt nicht zu Deiner ID.

Lohnsteuer führt der Arbeitgeber ab (unter seiner St.Nr.). Wie soll da jemand merken, dass das (ggf. teilweise) für Herrn KarstenS ist?

Wie lange es nur dauert, bis es zur Lohnpfändung kommt, kann Dir hier niemand beantworten - auch Du mit Deinen Vermutungen nicht.

Ein pflichtbewusster Steuerbürger würde sie jedoch vermeiden, indem er aus seinem Einkommen eine geeignete Ratenzahlung vorschlagen würde. So könnte er auch vermeiden, dass der neue Arbeitgeber Konsequenzen zieht. 

wfwbinder  19.06.2017, 13:26

Lieber @Impact, Du hast natürlich Recht, dass die Lohnsteuer nicht monatlich dem Fragen gutgeschrieben wird, aber ich bin schon die ganze zeit am überlegen, ob die Vollstreckungsstelle auf die Idee kommt, nachzusehen, vom wem eventuell die ELSTAM-Daten abgerufen werden. Darüber hätten die gleich den Arbeitgeber.

Wir haben nämlich kürzlich wegen eines Mitarbeiters eines Mandanten für den einen pfändungs- und Überweisungsbeschluss bekommen, weil der die Kfz-Steuer nicht gezahlt hat.

Wenn ich es mit Sicherheit wüsste, ob die über die ELSTAM Daten gegangen sind, hätte ich schon geantwortet.

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KarstenS 
Fragesteller
 19.06.2017, 14:19
@wfwbinder

Ist das Finanzamt nicht einfach in der Lage, folgendes festzustellen?
"Welcher Arbeitgaber hat welche SteuerID kürzlich angemeldet?"

Oder findet eine solche Verknüpfung bzw. Abfrage nicht statt oder kann womöglich gar nicht stattfinden. Das würde mich sehr wundern.

Ich meine: Der Arbeitgeber meldet den Arbeitnehmer an. Dabei werden doch sowohl die Arbeitgeberdaten als auch die SteuerID des Arbeitnehmers übermittelt. Somit ist eine Zuordnung doch unmittelbar gegeben, sofern die Anmeldedaten entsprechend gespeichert werden.

Die Finanzämter müssten doch bloß hergehen und alle SteuerIDs, zu denen vollstreckbare Forderungen bestehen, mit Lohnsteueranmeldungen abgleichen. Kann mir doch keiner erzählen, dass das jetzt einer Raketenwissenschaft gleichen soll. ;-) Offen gesagt, bin oder wäre ich verwundert, wenn solche Abgleiche bzw. Abfragen nicht regelmäßig gemacht würden; oder verbieten etwa datenschutzrechtliche Maßgaben eine solche Vorgehensweise?!

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Impact  19.06.2017, 16:40
@wfwbinder

Diese kam aber vom Zoll - und der hat keinen Zugriff auf Daten des Finanzamts.

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RichardSharpe  10.07.2017, 09:38
@wfwbinder

Wir haben nämlich kürzlich wegen eines Mitarbeiters eines Mandanten für den einen pfändungs- und Überweisungsbeschluss bekommen, weil der die Kfz-Steuer nicht gezahlt hat.

Dann kam die Pfdg. nicht vom Finanzamt, sondern vom Hauptzollamt. Kfz-Steuer ist eine Bundessteuer und wird deshalb von der Bundesfinanzverwaltung erhoben.

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"Lohnsteuer fließt nicht zu Deiner ID. Lohnsteuer führt der Arbeitgeber ab (unter seiner St.Nr.). Wie soll da jemand merken, ..." Gut. Gleichwohl sieht aber das Finanzamt doch die Übermittlung der SteuerID im Rahmen der Anmeldung durch den Arbeitgeber und sollte so relativ leicht bemerken, dass zu der mit offenen Steuerforderungen versehenen SteuerID eine Anmeldung für ein steuerpflichtiges Lohneinkommen erfolgt ist und insofern davon ausgegangen werden kann und muss, dass ein pfändbares Lohneinkommen vorliegt!? Die Frage zielt im Übrigen eindeutig auf diesen Zeitraum des "Bemerkens" hin und nich auf irgend welche anderen Aspekte, über die man meinethalben gerne jenseits der Frage diskutieren könnte. Danke!

Impact  19.06.2017, 16:38

"Das Finanzamt" sieht erstmal garnichts.

Dort arbeiten Leute. Die einen arbeiten in dieser Stelle, andere an einer anderen. 

Jeder hat an eben dieser Stelle Zugriff auf Daten, die seine Arbeitsstelle betreffen. 

Ob derzeit ein Bearbeiter der Vollstreckungsstelle Zugriff auf Daten der Lohnsteuerstelle hat, weiss ich nicht. Möglich wäre es, wohl auch wünschenswert. Was aber die Datenschutzbeauftragten so entscheiden/entschieden, ist oftmals nicht nachvollziehbar.

Vielleicht ist auch noch niemand auf die Idee gekommen. Ausserdem sind die Bearbeiter schon dermassen überbelastet, dass sie sich über eine neue Aufgabe sicher nicht freuen würden.

Zudem: In den allermeisten heutigen Lohnpfändungen ist der Erfolg gleich null (Pfändungsfreigrenzen).

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KarstenS 
Fragesteller
 19.06.2017, 17:53
@Impact

Nun, diese Lage kann ich durchweg nachvollziehen.

Vielen Dank für deine Einschätzung.

Vermeidbar ist es ohnehin nicht. Lediglich eine grobe Schätzung, wann ich mit entsprechendem Ungemach tatsächlich rechnen darf, will ich gerne wissen. 

Ich gehe also erst mal davon aus, dass so lange niemand aus der Vollstreckungsstelle von plötzlichem Eifer überfallen wird in dieser Sache, sich da nichts tut.

Falls dann doch, werde ich sodann auf dem Laufenden halten ...

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Impact  19.06.2017, 18:36
@KarstenS

Doch, es ist vermeidbar, aber das sagte ich schon - Deine Sache. Abzuwarten ist die schlechteste Option.

Apropos "plötzlicher Eifer" : Wie gesagt arbeiten beim Staat Menschen - die sind wie Du und Ich. Es würde Dir sicher nicht gefallen, wenn man Dir an Deinem Arbeitsplatz sowas unterstellen würde. Hiesse ja, dass Du sonst nicht so fleisig bist. Das komische daran ist, dass "die Beamten" im Volksmund "immer so faul" sind. Und wenn sie mal gegen einen arbeiten (Pfändung, Polizei oder so) dann passt es einem auch wieder nicht.

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KarstenS 
Fragesteller
 19.06.2017, 19:24
@Impact

Das habe ich so zu keinem Zeitpunkt gesagt. Ich sehe aber genau so die hoffnungslose Überlastung von Beamten, die ich als durchaus fleißig erachte. Gleichwohl hat dort niemand Lust, sich mehr zu ereifern als nötig. Es ist eine Sache, einen ordentlichen Job fleißig zu erledigen und eine ganze andere, übermäßigen "Eifer" an den Tag zu legen. Letzteren vermag ich beim besten Willen nicht zu sehen - bei KEINEM Beamten oder Angestellten. Und das kann ich angesichts der durchweg großen Belastungen auch und gerade in Beamtenjobs - man denke an Polizeibeamten - völlig nachfühlen.

Es steht und stand hier auch nie zur Diskussion. Ich weiß offen gesagt nicht, was du dir eigentlich anmaßt, alles an Deutungen zwischen den Zeilen zu lesen. Vlt. mal nicht alle über einen Kamm scheren oder alle in einen Topf werfen - mache ich schließlich auch nicht. ;-)

Nochmal: es geht hier einzig um eine - meines Erachtens - hinreichend klar und eindeutig formulierte Fragestellung: den zeitlichen Ablauf einer zu erwartenden Lohnpfändung seitens eines Finanzamtes.

Du kennst weder die Ursache und Gründe, noch die Herkunft oder gar Höhe, ebensowenig sonstige Rahmenbedingungen und Sachzwänge, welche hier vorliegen.

Im Übrigen wüsste ich nämlich nicht, wie man mal eben die Pfändung anlässlich einer vor mehreren Jahren entstandenen Steuerschuld in fünfstelliger Höhe "vermeidet" ... wir reden hier keinesfalls über "Kleckerbeträge" von ein paar hundert Euro - welche schon schmerzhaft sein können, aber sicherlich schnell aus der Welt zu schaffen sind - oder einen unteren vierstelligen Betrag.

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Impact  19.06.2017, 20:44
@KarstenS

Du wüsstet es nicht? 

Und was ist damit: " indem er aus seinem Einkommen eine geeignete Ratenzahlung vorschlagen würde" ?

Ursache und Gründe der Rückstände sind dabei ebensowenig interessant wie die Höhe der Schulden.

Angenommen, aus Deinem Beschäftigungsverhältnis wären 200 ,-- € pfändbar. Wenn die Pfändung kommt (es gibt auch andere Gründe den AG zu erfahren), dann sind diese weg.

Auch angenommen Du gehst zu dem Sachbearbeiter, erklärst Deine neue Lage und bietest 100,-- € mtl. als Zahlung an, was angenommen wird.

Wieviel Geld hast Du gespart? Und der AG erfährt auch nichts von den Schulden.

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