Lohnpfändung?

2 Antworten

Bei Unterhaltsrückständen kann das Gericht deutlich höhere Pfändungssummen ansetzen - sprich die Pfändungfreigrenze nach unten setzen..... Da kannst Du bis auf den Sozialleistungssatz gepfändet werden - bedeutet - Regelsatz + angemessene Kosten der Unterkunft.

Dazu wurde mir dann noch wegen 11.500€ Unterhaltsrückstand 568€ gepfändet, so das mir am Ende 1.330€ Gehalt ausgezahlt wurde.

Und damit bist Du dann noch relativ gut bedient.

Der pfändungsfreie Betrag gilt nicht bei Unterhaltsschulden. Dann kann bis zum Existenzminimum gepfändet werden.

Also Regelsatz plus Warmmiete (plus geschütze Spesenzahlungen?) wären freigestellt.