private KFZ Nutzung im angestellten Außendienst

1 Antwort

Du hast zwei möglichkeiten:

  • 30 Ct. pro Kilometer bei Dienstreisen. Aber die 30 Ct. von Deinem Arbeitgeber werden daon natürlich gekürzt, damit ist es ein Nullsummenspiel. Schließlich bist Du ja auch nciht belastet.

  • Alle Kfz -Kosten aufführen. Nach dem Fahrtenbuch zwischen den Dienstfahrten udn den Prvatfahrten aufteilen. Auch hier werden dann die 30 Ct. vom Arbeitgeber dagegengerechnet.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986