VL-Vertrag auf Gemeinschaftsdepot?

1 Antwort

Nicht nur beide Arbeitgeber müssen zum einem über Stillegung und zum anderen über das Anweisen an das neue Depot (neues Nümmerken!!) informiert werden, zuvorderst muss bei der Depot-Bank erfragt werden, ob so ein Gemeinschaftsgedöns beim VL-Sparbüchsen überhaupt lauter ist. Auch muss der Arbeitgeber zustimmen, das wird der aber wahrscheinlich gar nix gerne machen, alldieweil es hier um eine PRO-KOPF-VL gemäß Arbeitsvertrag handelt und nix um ein Gemeinschaftsdings, mit dem Chefchen doch gar nix am Hut hat. Das Finanzamtsmännchen macht Euch bestimmt ein Strichchen durch die Rechnung, denn VL ist jeder für sich und nix Team. Wie will Finanzamtsmännchen das auseinanderdröseln bei seinem Steuerwusel?

Alsol, ich sehe schwarz für das Projekt. Sozusagen Black Beauty.

PaLuSc 
Fragesteller
 04.01.2021, 14:45

Die Bank meinte heute, dass es Möglich sei. Das Finanzamt bekommt doch vom Anbieter einen Bescheid über die geflossenen VWL. Die Sparzulage bekommen wir eh nicht.

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