Kann man immernoch in den Immobilienfonds Semper Real Estate AT0000A0B5Z9 investieren?

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Man kann ihn ganz normal erwerben. Was Haltefrist und Kündigung anbelangt ist uns Österreich aber kurz nach der Änderung in D gefolgt.

Habe ihn noch zuvor ohne Haltefrist erworben. 

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@althaus

War auch beliebt. Auch weil damals auch die Wertentwicklung besser als bei anderen war.

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Um den Fonds jetzt noch direkt über die Kapitalanlagegesellschaft zu erwerben, muss man ein sog. semiprofessioneller oder professioneller Anleger sein. Für einen semiprofessionellen Anleger muss der Anlagebetrag jedoch mindestens EUR 200.000,- betragen (gesetzliche Vorschrift im Kapitalanlagegesetzbuch/KAGB).

Über die Börsen (Hamburg, Düsseldorf, Berlin,...) ist der Fonds jedoch weiterhin frei erwerbbar, da das ein sog. Zweithandel ist. Es gilt weiterhin für diesen Fonds keine Mindestanlagedauer oder Kündigungsfrist. (Österreich ist hier nicht nachgezogen). 

Die Umsätze an den Börsen sind nicht besonders hoch, was anscheinend daran liegt, dass nur sehr wenige den Fonds wieder verkaufen. Wenn er über die Börse angeboten wird, liegt der Preis meist etwas über dem Betrag, der bei der Rückgabe über die Fondsgesellschaft gezahlt würde (also leicht oberhalb des Nettoinventarwertes/NAV). Um somit eine realistische Chance zu haben, den Fonds über die Börse zu bekommen, würde ich meine Orders mit einem Kurslimit eingeben, welches ca. 1,5% oberhalb des  Rücknahmekurses/NAV liegt, eingeben.

Manchmal ist übrigens in der ausschüttenden Anteilsklasse AT0000622980 ein etwas höherer Umsatz vorhanden - aber das ist Geschmacksache, ob man lieber eine Ausschüttung hätte oder die Erträge thesaurieren möchte und so den Zinseszinseffekt nutzt.

Althaus hat ein normales Fondsdepot. Die deutsche Regelung kam in Österreich ein Jahr später (also am 22. Juli 2014). Einen Mindestanlagebetrag kann für irgendeine Anteilsklasse geben. Für die bei Endkunden üblichen (A oder VA) ist das nicht der Fall.

Über die Börse sind Fonds nur interessant, wenn man

- einerseits die Gebühren, die dann An- und Verkauf die Kosten ok findet und man

- andererseits davon ausgehen kann, dass es nicht nur beim Kauf sondern auch beim Verkauf Angebot und Nachfrage gibt, was in dem Fall schon weil es verschiedene Anlageklassen (ohne Handel) gibt, uninteressant ist.

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@Rat2010

Es tut mir Leid, aber da muss ich widersprechen. Es gibt in Österreich nach wie vor keine gesetzliche Anforderung über Mindestanlagedauer oder Kündigungsfrist (§ 11 Abs. 1 ImmoInvFG Österreich).

Der Mindestanlagebetrag in Deutschland für semiprofessionelle Kunden ergibt sich u.a. aus der Vorschrift des deutschen Kapitalanlagegesetzbuches unter § 1 Abs. 18 Nr. 33ff KAGB, sowie Kapitel 4 des KAGB, welches die "Vorschriften für den Vertrieb und den Erwerb von Investmentvermögen" in Deutschland beschreibt. Diese Regelung trifft also nicht nur den Anbieter/Verkäufer des Fonds, sondern auch den Käufer/Erwerber.

Da einem beim Verkauf/Rückgabe entweder der Weg über die Börse oder die Rückgabe über die Kapitalanlagegesellschaft offen steht, kann man zu diesem Zeitpunkt entscheiden, welcher Variante (selbstverständlich inkl. Gebühren) die dann bessere bzw. angenehmere ist.

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Wenn Du diesen Fonds schon mal erworben hast, dann hast Du ein Factsheet. Darin stehen die "Auflagen". 

Wenn es um Discounts bei der Order geht, frage Deine Depotbank bzw. Du siehst die Konditionen wenn Du dort in der Online-Übersicht nachschaust. Auch ob der Fonds noch handelbar ist.

Sorry, wenn ich mit der Antwort versuche Dich zur Selbstrecherche zu animieren. 

Deine Fragen Historie reizt mich etwas dazu :-). Nichts für ungut.