Vetrag mit Entleihbetrieb wird Fristgerecht beendet und ich wurde neu eingesetzt?

3 Antworten

Was genau hast du da unterschrieben ? War das nur eine Empfangsbestätigung? Die wäre irrelevant. Oder war die "Kündigung" eigentlich ein Aufhebungsvertrag ? In letzterem Fall hast du nämlich ein Problem mit der Arbeitsagentur, solltest du ab 1.9. noch keinen neuen Job haben. Man darf nämlich nichts tun,um seine Hilfebedürftigkeit zu steigern (d.h. man darf nicht selbst kündigen, keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben usw). Dann droht dir nämlich vom Amt eine 3monatige Sperre. Egal was von beidem nun zutrifft, du solltest dich umgehend arbeitssuchend melden, das ist vorgeschrieben.

Was deinen Urlaub und die Überstunden angeht: Urlaub wird üblicherweise nur anteilig für jeden Monat der Firmenzugehörigkeit im laufenden Jahr gewährt. Sprich: Wenn du beispielsweise 24 Urlaubstage pro Jahr bekommst (also 2 Urlaubstage pro Monat) und nach 8 Monaten gekündigt wirst, gewährt dir der Arbeitgeber für das laufende Jahr meist auch nur 16 Urlaubstage für 2023 (8 Monate x 2 Tage). Gängige Praxis ist es, dass man noch zustehende Urlaubstage + Überstunden kurz vor Ende der Beschäftigung in Anspruch nimmt. Urlaub/Überstunden auszubezahlen ist im Bundesurlaubsgesetz eigentlich nur für den Fall vorgesehen, dass keine Zeit ist, um das alles noch in Anspruch zu nehmen. Wenn dein Arbeitgeber dir erst nochmal einen neuen Auftrag gibt, dann wirds wohl tatsächlich auf eine Auszahlung hinauslaufen.

Eine Kündigung kann der Arbeitgeber übrigens zurückziehen.

senior1  02.08.2023, 15:34

Der Mitarbeiter hat Anspruch auf den vollen Jahresurlaub, da er mindestens 6 Monate und 1 Tag im Kalenderjahr beschäftigt war.

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okeeeeeeeeey 
Fragesteller
 16.08.2023, 06:56

Ich habe nur den Erhalt der Kündigung unterschrieben aber nicht die Kündigung selbst, am gleichen Tag ging ich auch zum Arbeitsamt und meldete dies ne Woche darauf fing ich an in der neuen Firma zu arbeiten und das Amt schickt mir seitdem auch sehr viele Jobs zu ich habe vor heute dort zu melden das ich bereits eine neue Stelle habe, zu meinen Urlaubstagen ich habe noch 25 übrig teilte mir das Amt mit, jetzt in der neuen Firma hab ich mir ein Gleitzeit Konto einrichten lassen und habe vor 50 stunden in der Firma voll zu machen und im anschluss 150 Stunden voll zu machen bei meiner Zeitfirma und dann mir das auszahlen zu lassen, ist dies sinnvoll oder sollte ich anders vorgehen ich habe aktuell noch bestimmt 100 Stunden bei meiner Zeitfirma übrig

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Wieso unterschreibst Du eine Kündigung, die dir die Firma vorgibt/vorlegt!?!

FEHLER!!!!

Na dann komme mal mit dem Rest alleine klar. Solltest Du ab dem 01.09.2023 keinen Job haben, droht im Übrigen eine Sperre beim Arbeitslosengeld (Eigenkündigung).

Hoffentlich bist Du deiner Pflicht nachgekommen und hast dich bereits arbeitssuchend gemeldet!!!

So wie ich das Lese wurde der Erhalt der Kündigung bestätigt. Das ist zwar nicht unbedingt erforderlich, aber auch nicht nachteilig. Eine Sperre erfolgt hierauf natürlich nicht.

Sofern die Arbeit beim neuen Kunden längerfristig ist, kann die Kündigung jederzeit zurückgenommen werden.

Eine Arbeitssuchendmeldung ist dennoch erforderlich. Diese kann auch telefonisch erfolgen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung