Abwerben von Schülern, Konventionalstrafen

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Die Angst vor rechtlichen Schritten können wir niemand nehmen da die Entscheidung darüber ja nun einmal nur beim ehemaligen Arbeitgeber liegt. Es spricht in der Tat einiges dafür, dass eine Wettbewerbsschutzklausel ohne Karenzentschädigung und ohne zeitliche Beschränkung so nicht haltbar ist. Letztendliche Entscheidung darüber aber würde im Prozeßfalle das Gericht zu treffen haben. Dessen Entscheidung kann man nicht vorhersehen und um eine Abschätzung vornehmen zu können, ist ein Forum sicher nicht der geeignete Ort. Da muß man bereit sein, Geld für eine anwaltliche Beratung zu investieren, hätte dann aber auch die Gewähr, dass man Haftpflichtansprüche gegen den Anwalt hätte, wenn sich dessen Votum als falsch erweist.