Überstundenbezahlung Tarifvertrag der Personaldienstleister (BAP)

1 Antwort

Ohne den Tarifvertrag zu lesen - die Aussage ist eindeutig: es handelt sich um die Zuschlagspflicht, nicht um das Bezahlen der Überstunden.

D.h.: die ersten 15% der monatlichen Überstunden werden ohne Überstundenzuschlag bezahlt, erst danach gibt es diese Zuschläge.

Defacto bedeutet das aber in der Regel, dass man zwar Überstunden leisten muß, aber für diese keine Zuschläge bekommt. Bei einer 40 Stunden Woche können so schon 6 Stunden an Arbeitsleistung gefordert werden; mehr Überstunden pro Woche stimmen in der Regel die Betriebsräte aber nicht zu.

Ohne den Tarifvertrag zu lesen

Wäre vielleicht besser gewesen.....

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das Dumme ist nur, dass die zitierte Stelle mit Überstunden nichts zu tun hat, sondern mit Zuschlägen bei Nacht, Sa/So- oder Feiertagsarbeit.

Damit ist die Frage irreführend bzw. aufgrund des Zitats in der Frage nur eine falsche Antwort möglich.

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