Verwaltung von Schul PCs?

3 Antworten

Wenn die Stadt etwas zur Verfügung stellt, dann bleibt sie immer noch Eigentümerin und kann die Verwendung ihres Eigentums in der Gestalt beschränken, dass es eben nur für den schulischen Zweck verwendet.

Die Verwendung eines PCs zu anderen Zwecken lässt sich mit einfachsten Mitteln ausschließen; die Stadt ist nahezu in der Pflicht die Geräte entsprechend zu sichern.

Die PCs werden ja nicht zur freien Verfügung angeschafft, sondern sollen pädagogischen Zwecken dienen.

Der Schulträger ist nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, die zweckentsprechende Verwendung zu garantieren. Dazu gehören unter anderem die geeigneten technischen Vorkehrungen um zu verhindern, dass Computer zum Beispiel zum Empfang pornografischer oder gewaltverherrlichender Inhalte mißbraucht werden.

Gnurf200 
Fragesteller
 11.09.2023, 06:52

Danke für die Meinung. Ich sehe das anders.

Die Überwachung der Nutzung obliegt dem pädagogischem Personal (Lehrer) und ist keine Aufgabe des Trägers. Wie schon beschrieben in §79 SchulG NRW, der Träger ist verpflichtet "...bereitzustellen und zu unterhalten" Dass "falsche Inhalte" nicht dahin gehören steht ausser Frage.

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Privatier59  11.09.2023, 06:54
@Gnurf200

Wenn Du meinst alles zu wissen hättest Du hier nicht fragen zu brauchen.

Ich bleibe bei meiner Ansicht, dass der organisatorisch Verantwortliche Verantwortung für den Inhalt hat, Punkt

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Gnurf200 
Fragesteller
 11.09.2023, 06:56
@Privatier59

" @Gnurf200

Wenn Du meinst alles zu wissen hättest Du hier nicht fragen zu brauchen. "

Danke für den Hinweis.

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Alarm67  11.09.2023, 08:55
@Gnurf200

Womit Privatier69 absolut recht hat!

Und die Frage von dir ist sinnbefreit, aber sowas von!

Im Vordergrund steht das von Privatier69 genannte, wer dafür das Passwort setzt und/oder alles überwacht/verwaltet ist meiner Meinung nach sowas von Latte!

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