Wäre es ok, das so in den Lebenslauf zu schreiben, um sicher angenommen zu werden?
Ich bin letztes Jahr ganz knapp durch die schriftliche Prüfung für die mittlere Reife an der Volkshochschule gefallen. Davor hab ich dort schon zweimal angefangen, aber beide Male abgebrochen.
Vor meiner Zeit an der VHS hab ich berufsvorbereitende Maßnahmen absolviert, meine letzte von 2016 bis 2018.
Da ich an der örtlichen VHS nicht mehr anfangen, aber die Prüfung noch einmal wiederholen darf, überlege ich, an der VHS in der Nachbarstadt (gleiches Bundesland) anzufangen. Allerdings würde ich meinen Lebenslauf zur Sicherheit gern etwas abändern, für den Fall, dass das ,,nicht nochmal an der VHS anfangen dürfen" für das gesamte Bundesland gilt, damit ich auf jeden Fall aufgenommen werde.
Eigentlich sieht jener Teil meines Lebenslaufes wie folgt aus:
2018 - 2020: Zweijähriger Kurs zum Erwerb der mittleren Reife (Abbruch)
Ich würde dann aber einfach die BVB an dieser Stelle verlängern, also:
2018 - 2020: Berufsvorbereitende Maßnahme
Und die folgenden beiden Jahre wären dann regulär VHS. Wäre das ok oder kann ich dafür bestraft werden? Nachweisen muss ich für den Zeitraum ja nichts und BVB's interessiert ja eine Schule oder auch generell nicht.
3 Antworten
Generell darfst du die Prüfung zwei mal Versuchen abzulegen, mehr aber nicht.
In deinem Fall will dir die VHS einfach keine erneute Teilnahme anbieten, sondern nur die Zulassung.
Du kannst dich also bei der anderen VHS anmelden, aber auch offen angeben, dass du bei der anderen VHS schon warst. Denn wenn es zur Prüfung kommt, wird auch nochmal erfragt, ob du schon mal an einer Prüfung teilgenommen hast. Ein Register darüber wird es aber nicht geben. Dafür ist Deutschland zu rückständig.
Bestrafung im strafrechtlichen Sinne droht Dir durch diese Formulierung nicht.
Allerdings kann Dir eine Strafe blühen die Dich genauso empfindlich trifft, nämlich, dass Dir eines Tages der Abschluss aberkannt wird. In der heutigen Zeit wird so viel zentral erfasst, dass ich es für unwahrscheinlich halte, dass das nicht auffliegen kann.
An Deiner Stelle würde ich unbedingt abklären, ob Du wirklich einfach zur nächsten VHS gehen kannst um den Schulabschluss machen zu können.
Du kannst Dich ja bei der VHS erkundigen bei der Du vergeblich versucht hast den Abschluss zu machen.
Entweder kannst Du die Prüfung noch ein weiteres Mal versuchen, nur nicht an derselben VHS - dann ist die Trickserei nicht nötig.
Oder Du kannst die Prüfung nicht noch ein weiteres Mal versuchen - dann nützt die Trickserei vielleicht bei der Aufnahme an der anderen VHS, spätestens bei der Anmeldung zur Prüfung fällst Du aber auf.
Ich verstehe daher nicht, was das bringen soll.