Vers.nehmer f. beide PKW bin ich- Halter unterschiedlich. Mutter (Halterin)kracht mit ihrem PKW in unsere Garage. Tor und beide PKW kaputt. Wer zahlt was?

3 Antworten

Also die Privathaftpflicht Deiner Mutter ist in jedem Fall raus, da es sich um ein Ereignis mit Nutzung von Kfz handelt (so genannte Benzinklausel).

Bleiben also die Kfz-Versicherungen. Die Konstellation ist sehr speziell und knifflig. Pauschal lässt sich das sehr schwer beantworten und je nach Schadenhöhe müsste das ein Gericht entscheiden, ob der Schaden am Garagentor sowie Deinem Auto in der Garage unter den Eigenschaden-Ausschluss fällt oder nicht. Evtl. hast Du Glück, weil Du jeweils die Geschädigte bist und Deine Mutter die Schadenverursacherin. Eigenschäden im klassischen Sinne sind ja die, in der Anspruchsteller und Verursacher dieselbe Person ist. Aber es kann genauso gut abgelehnt werden. Laut Versicherungsbedingungen in der Kfz-Versicherung gilt auch ein Schaden durch berechtigte Fahrer des Fahrzeugs als Eigenschaden, wenn ein anderes eigenes Fahrzeug oder das eigene Gebäude beschädigt werden.

Der Schaden am verursachenden Fahrzeug müsste dann über die Vollkasko laufen. (diese ist ja gerade für solche selbst verursachten Schäden da). Bei der Kasko geht es anders als in der Haftpflicht nicht um Schäden von Dritten. Daher gehe ich davon aus, dass die Vollkasko leisten wird.

Viel Glück wünsche ich Dir.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

ich vermute mal, das muß man extra versichern, da elementarschaden

Der so genannte Eigenschaden ist einer der elementaren Ausschlüsse in der Haftpflichtversicherung. Als Eigenschaden wird der Schaden bezeichnet, den sich der Versicherungsnehmer ( versehentlich ) selbst zufügt. Er kann hierfür keinen Ersatz über seine eigene Haftpflichtversicherung verlangen.

Schadenbeispiel Eigenschaden

Durch einen Sturz fällt dem Versicherungsnehmer sein Smartphone aus der Hand. Das Display ist komplett zerstört.

Erläuterung

Die Haftpflichtversicherung ersetzt Schäden, die der Versicherte Dritten gegenüber verursacht. In dem Schadenbeispiel sind der Versicherungsnehmer und der Geschädigte identisch.

https://gewerbe-profi.de/glossar/eigenschaden

Finanzblogger  22.05.2023, 19:38

Achtung: ein Elementarschaden ist nicht das Gleiche wie ein elementarer Ausschluss in einer Versicherung. Hier ist lediglich der Wortstamm gleich.
Elementarschäden sind Schäden, die durch Wetter-Ereignisse (also die Elemente, oder auch als Naturgewalten bezeichnet) verursacht werden. In der Kfz-Versicherung sind das Überflutungen, Sturm, Hagel und Blitzschlag. Diese sind in der Teilkasko enthalten.

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Na Gott sei Dank war das nur ein Tor, waren das nur Fahrzeuge!

Wenn das Menschen, im schlimmsten Fall Kinder wären, oh je!

Ist Deine Mama denn überhaupt noch in der Lage ein Fahrzeug sicher zu führen?

Wenn überhaupt springt wohl nur die Vollkasko ein, einen Haftpflichtschaden aus der Kfz Versicherung sehe ich hier nicht.

Und die Privathaftpflichtversicherung wird wohl auch nicht leisten müssen.

Meldet die Schäden entsprechend an die Versicherung(en), die werden dann ja Stellung dazu nehmen.

Euch alles Gute und viel Glück und Erfolg! 🍀🍀🍀