Schul Tablett selbst zerstört?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich vermute, dass das Kind kein Fahrerassistenzsystem hat, sondern eher ADHS gemeint ist.

Damit besteht für ein solches Kind natürlich ein gewisses Risiko, dass ein solcher Schaden entsteht, d.h. man kann das Kind nicht unbeaufsichtigt und betreut lassen. Eine "mutwillige" Zerstörung ist angesichts der Erkrankung nicht unbedingt gegeben, sondern es handelt sich ggf. um einen Effekt einer hyperaktiven oder besonders emotional-impulsiven Phase. Das wäre aber zu differenzieren.

Wenn es zuhause bzw. in der Obhut der Pflegeeltern zu diesem Schaden kam, ist dieser definitiv über die Sorgeberechtigten, also die Pflegeeltern, auszugleichen. Das bedeutet Reparatur oder Ersatz.

Wenn der Vorgang zur Schulzeit in der Obhut von Lehrern erfolgte, dann ist zu prüfen, in welcher Form das Kind überhaupt zu einer verantwortlichen Einsicht in die Folgen des eigenen Handelns fähig war. Es kann sich hier nämlich auch um eine Fahrlässigkeit der Aufsichtspersonen in der Schule handeln, die das Kind mit ADHS mit dem Tablet nicht hätten alleine lassen dürfen. Es kann sich auch um die Fahrlässigkeit der Eltern handeln, die ihr Pflegekind nicht hätten auf diese Schule mit unzureichenden Betreuungsmöglichkeiten schicken sollen.

Sofern keine vorsätzliche Beschädigung vorlag, würde daher die Haftpflichtversicherung der Aufsichtspersonen in der Schule bzw. der Pflegeeltern den Schaden ausgleichen. Bei vorsätzlichen Handlungen bleibt diese Kostenposition an den Eltern hängen.

MeisterMini 
Fragesteller
 24.03.2023, 14:15

LOL. Ja natürlich ADHS.

1
MeisterMini 
Fragesteller
 24.03.2023, 14:21

Danke für die gute Erklärung

0

Wenn das iPad oder die Hülle kaputt geht, muss der Schüler oder die Schülerin die Reparatur bezahlen. Wenn der Schüler oder die Schülerin das iPad verliert, muss ein neues iPad gekauft werden. Die Kosten für das neue Gerät muss der Schüler oder die Schülerin bezahlen.

Meldet den Schaden euerer privaten Haftpflichtversicherung!

wilees  24.03.2023, 12:03

Die reguliert bei mutwilliger Beschädigung nicht.

1
12 jähriges Pflegekind hat sein Schul Tablett mutwillig selbst zerstört.

Ergo werdet Ihr als Pflegeeltern für den Schaden aufkommen müssen - es sei denn das Jugendamt muss dafür einstehen - dort schriftlich ! anzufragen kostet ja nichts.

Soweit das Gerät irreparabel ist, müsst Ihr den Zeitwert ersetzen.

Als erstes einmal die Pflegeeltern, es sei denn, sie haben bei der Übernahme der Pflege dies ausgeschlossen, denn sie sind für das Pflegekind ja verantwortlich! Ob das Tablet nur ausgeliehen ist, spielt bei der Betrachtung keine Rolle.