Vermieter zahlt meine Kaution nicht zurück?

3 Antworten

Deine ehemaliger Vermieter ist berechtigt einen Teil der Kaution einzubehalten, bis die Nebenkostenabrechnung für 2021 vorliegt. Und mit dieser Abrechnung hat die Vermieterin noch Zeit bis Ende 2022, soweit üblicherweise die Nebenkosten analog zum Kalenderjahr abgerechnet werden.

So lange die Abrechnung noch nicht da ist, darf ein Teil der Kaution einbehalten werden. Falls es Nachzahlungen gibt.

Dabei geht es sicher um die Betriebskostenabrechnung fuer 2021. Dafuer darf ein angemessener Betrag einbehalten werden, wenn mit Nachforderungen zu rechnen ist. Die Haelfte der Kaution erscheint da aber vielleicht schon etwas viel.