Vermieter betrügt, wer müsste Anwaltskosten tragen?
Hallo zusammen,
ich bin aus meiner Wohnung ausgezogen und mein Vermieter macht extreme Fehler, bzw. eigentlich betrügt er mich, was ich jedoch nicht beweisen kann. Hier ein paar Beispiele:
- Diverse Fehler in der Nebenkostenabrechnung, Parkplatzkosten, obwohl ich keinen hab, Heizkörper mit nachweislich 0 Verbrauch, wo er mit falschen Werten hantiert, 100 EUR für Nebenkostenabrechnung erstellen, Internetgebühren in Zeiträumen, zu denen ich die Wohnung überhaupt noch nicht gemietet hatte.
- Zahlt Kaution nicht zurück
- Bezeichnet verschmutze Bodenfließen als defekt und behauptet er hätte sie für x-hundert EUR ausgetauscht, wo ich mir zu 99% sicher bin, dass er das nicht gemacht, sondern sie einfach gereinigt hat (nebenbei erwähnt habe ich auf Video mit Zeugen dokumentiert, dass diese Verschmutzungen bei meinem Auszug nicht vorhanden waren, weil er keine Übergabe mit mir gemacht hat)
- Decke, die angeblich wegen mir renoviert werden musste für 3000 EUR, wo ich mir auch fast sicher bin, dass er das nicht gemacht hat.
- Balkonpflanzen sind in der Hitze eingegangen, als ich schon ausgezogen bin und werden mir für x-hundert EUR in Rechnung gestellt.
- Betritt unerlaubt die Wohnung und Weiteres.
Meine Frage ist jetzt: Wenn ein Vermieter seinen Mietern permanent falsche Abrechnungen und Kosten in Rechnung stellt und auch abrechnet und sich weigert seine Schulden zu bezahlen, dann ist das doch nicht die Schuld der Mieter, wenn sie irgendwann einen Anwalt beauftragen müssen. Also wer muss dann den Anwalt zahlen, wenn der Vermieter tatsächlich falsch gehandelt hat?
Mein Dilemma ist nämlich, dass Anwälte (bezahle bereits einen) sehr teuer sind und wenn der Vermieter den Vorgang immer mehr in die Länge zieht, kostet mich der Anwalt irgendwann mehr als mir der Vermieter vorenthält.
3 Antworten
Auch ein Mieter kann viele Fehler machen.
1. Einer Nebenkostenabrechnung, die fehlerhaft ist, muss der Mieter fristgerecht schriftlich widersprechen. Zur Prüfung der Abrechnung muss der Mieter sich die Rechnungskopien (gegen Gebühr) zuschicken lassen oder beim Vermieter kostenlos einsehen und die Kosten selber nachprüfen. Wenn er dazu nicht fähig ist, kann er sich beim Mieterbund Hilfe holen.
2. Beim Auszug muss der Mieter mit dem Vermieter eine Wohnungsübergabe machen. Im Übergabeprotokoll sind alle Mängel aufzulisten, die während der Mietzeit entstanden sind. Sinnvollerweise hält man dazu das Übergabeprotokoll zur Hand, das beim Einzug angefertigt wurde. Schäden, die durch natürliche Abnutzung entstanden sind, sind keine Mängel. Dinge, die man mutwillig zerstört hat, müssen bewertet werden und können vom Vermieter mit der Kaution verrechnet werden. Auch ist zu prüfen, ob eine Renovierung gemacht werden muss oder nicht.
3. Die Behebung der Schäden kann man entweder selbst vornehmen oder, wenn man das nicht will oder nicht kann, es dem Vermieter überlassen, der die Kosten dann von der Kaution abziehen kann. Sofern eine beschädigte Sache durch eine neue Sache ersetzt wird, kann der Mieter einen Abzug "Neu für Alt" geltend machen, weil der Vermieter durch den Austausch, die Erneuerung einer Sache einen wirtschaftlichen Vorteil erzielt. Deshalb muss der Schaden realistisch bewertet werden, wenn man die Reparatur bei Auszug dem Vermieter überlässt. Ob der Vermieter den Schaden dann tatsächlich behebt, ist irrelevant.
4. Die Kaution kann vom Vermieter solange einbehalten werden, bis die letzte Nebenkostenabrechnung oder die Verrechnung von Schäden abgeschlossen sind. Ein festes Zeitlimit, bis wann der Vermieter die Kaution zurückzahlen "muss", gibt es nicht. Ein üblicher Rahmen sind 6 Monate bis 1 Jahr, jenachdem, wann der Mieter auszieht und wann die nächste Nebenkosten Abrechnung erstellt wird.
5. Nicht für alles ist ein Rechtsanwalt von Nöten. Mit ein bisschen normalem Menschenverstand kann man solche Probleme selbst lösen bzw. von vorne herein vermeiden. Die Unterstützung vom Mieterbund ist ebenfalls kostengünstig.
Im Fall einer Klage (z.B. auf Rückzahlung der Kaution) zahlt der Verlierer auch die gegnerischen prozessual bedingten Anwaltskosten, aber nicht unbedingt die aussergerichtlichen Beratungskosten.
Wenn es bei einer Klage auf einen Vergleich hinausläuft, werden häufig die jeweiligen Anwaltskosten den Kontrahenten zugeschrieben, also jeder zahlt seinen Anwalt selbst und die hälftigen Gerichtskosten.
Dazu müsste aber doch Deine Anwaltskanzlei etwas sagen können?
Ok. In Wahrheit glaubst du dass…
sowas klärt ein Gericht.
wegen der Nebenkosten: die meisten Mieterschutzbünde bieten teils kostenlose Überprüfungen ebendieser an - dauert halt