Grundmiete erhöhen bei Änderung der Personenanzahl?

6 Antworten

Die absolut korrekte Antwort hast du schon von Bankrevisor erhalten.

"Neben der Spur" finde ich dein Ansinnen trotzdem.

Zum Einen gehe ich davon aus, dass Du deinem Mieter schon das Maximum an Miete (Vergleichsmiete) abknöpfst - anders läßt sich deine Frage zwischen den Zeilen eigentlich nicht deuten.

Zum Anderen, wäre m.E. höchstens über die moderate Erhöhung der Nebenkosten zu reden, weil von Dauer wird dieser Zustand der "Überbelegung" wohl nicht sein, oder?

Familiennachzug hin oder her. Muss es denn sein, dass man mit der Not anderer Menschen versucht, mit der Brechstange, Geld zu machen?

Im Übrigen finde ich es grotesk, wenn man versucht, die Sozialbehörden - und damit uns alle - auf diesem Wege "auszunehmen".


adrian1980 
Fragesteller
 13.08.2017, 13:10

Da gebe ich Dir Recht. Und auch nicht jede Frage, die ich hier stelle, bezieht sich immer auf meinen Fall. Das nur mal dazu....

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Was heißt hier Familiennachzug konkret? Um welche Personen in welchem Verwandtschaftsverhältnis handelt es sich? Sonst kann man Deine Frage nicht beantworten!

Wenn es weder Deine Eltern noch Deine Kinder sind, dann muss der Vermieter zustimmen. Er kann im zustimmungspflichtigen Fall auch eine Kaltmieterhöhung verlangen, sonst nicht.

Bei 60 qm und 5 erwachsenen Personen ist die Grenze der Überbelegung erreicht, so dass der Vermieter auch kündigen kann.

adrian1980 
Fragesteller
 13.08.2017, 13:06

Es geht um ein Elternteil + 2 weitere Kinder.

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Nein, die Kaltmiete kann bei Zuzug einer weiteren Person nichr angepasst werden. Es ist sogar die Einmahlzahlung von 50€ gestoppt worden, selbst die ist rechtswidrig.

Es ändert sich ja nichts am Mietvertrag.

Wenn der VM die Miete erhöhen will, muss er sich an geltendes Recht halten.

Die Kaltmiete berechnet sich nicht nach der Personenanzahl, sondern nach dem vermieteten Gegenstand (Wohnung), welche dem Nutzer entsprechend überlassen wird.

Insofern gelten hier auch die gesetzlichen Bestimmungen für die Anpassung des Mietpreises bis hin zur ortsüblichen Vergleichsmiete (keine Mieterhöhung innerhalb der letzten 12 Monate, maximal 20% innerhalb von drei Jahren bzw. bei Vorliegen einer Mietpreisbremse 15%,).

Die Miete kann hier also nicht entsprechend von 330.- Euro auf 550.- Euro angepasst werden, weil das die 20% deutlichst übersteigt.

Von Besonderheiten wie Staffel- und Indexmiete bin ich bei meiner Antwort nicht ausgegangen, ebenso vermute ich keine Modernisierung.

adrian1980 
Fragesteller
 13.08.2017, 13:17

So in der Art kenne ich das auch nur. Ist ein ganz normaler Mietvertrag. Keine Staffel- oder Indexmiete. Modernisierung auch nicht. Wäre aber mal interessant, ob man gleich am Anfang einen Staffelmietvertrag machen kann, wo sich bei jeder weiteren Person die Grundmiete sofort erhöht?

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Ist ja toll! Weil also mehr Personen in der bisher kalt 330 € mieteteuren Wohnung wohnen, vergrößert sich automatisch die bisher 60 qm-Wohnung entsprechend.

Ein Wunder ist geschehen! - Das solltest Du den Medien verraten - das ist ja eine Sensation! So werden viele Wohnungsprobleme gelöst, die wir deutschlandweit haben.

Das war der satirische Teil.

Hallo! Geht's noch?! Wie raffgierig ist das denn?!

Bist Du die Weihnachtsgans, die ausgenommen werden soll?
Oder bist Du derjenige, der sich auf diese Vorweihnachtsgänse bzw. die Jobcenter-Weihnachtsgans freut?

Ich hoffe ja sehr, dass das Jobcenter hier einen Riegel vorschiebt - obwohl wir ja im Rahmen des Themas Flüchtlinge / Migration / Familiennachzug schon von Wucher-Blüten gelesen haben, wo normal denkende nur noch fassungslos mit dem Kopf schütteln.

Dass sich die Nebenkosten erhöhen, ist logisch - NUR die Nebenkosten! Und angemessen! NICHT wucherisch!