Betrügt meine Nachbarin?

2 Antworten

Soweit das JC nicht darüber informiert ist, dass sie dort mit Partner lebt, dann läge (zumindest hinsichtlich der Mietzahlung ) Leistungsbetrug vor ..... ansonsten - können sie auch ein Jahr auf Probe zusammenleben und die Frau hätte noch Anspruch auf ergänzende Leistungen.

Das würde sich sogar auf die Lohnsteuerklasse auswirken - denn auch da hätte sie keinen Anspruch mehr auf Lohnsteuerklasse II.

LoStNoBeLuWu 
Fragesteller
 25.07.2021, 19:43

Die beiden sind seid 7 Jahren ein Paar und wenn jemand wo wohnt muss man ja gemeldet sein....auch muss dich sein Gehalt wenn er offiziell gemeldet wäre mit einberechnet werden. Ich will ihr nichts unterstellen, finde es halt seltsam .....

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Gaenseliesel  26.07.2021, 00:51
@LoStNoBeLuWu

Wen dem so ist wie von dir vermutet, sieht es tatsächlich nach Sozialbetrug aus und sollte dem JC gemeldet werden.

Ungerechtfertigt auf Kosten der Steuerzahler zu leben, ist reichlich kriminell ‼️

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Sasuke23  25.07.2021, 19:58

Ne, man muss den Text schon lesen. Gemeinsames Kind = Bedarfsgemeinschaft = Leistungsbetrug

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Gaenseliesel  26.07.2021, 00:52

Ein Jahr auf Probe dürfte hier nicht zutreffen, da die jüngere Tochter das gemeinsame Kind der Beiden sein soll. 🤷

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Womit sich manche Menschen so "beschäftigen"....tss...tss...tss.... weitere Ausführungen verbietet die Etikette....