Hat man bei Wohnungskündigung wegen Totalsanierung ein Recht auf die volle Kaution?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Also ein Vermieter kann eine Wohnung nicht so weiteres Kündigen, nur weil er sie sanieren bzw. renovieren will. Etwas besser sind die Rechte höchstens, wenn die Wohnung bzw. das Gebäude grobe Sicherheitsmängel bieten und eine entsprechende Sanierung nicht im bewohnten, bzw. teilbewohnten Zustand möglich ist. Renovieren hingegen ist eine ganz andere Sache. Das kann er machen, wenn du freiwillig ausziehst, aber nicht einfach so ohne dein Einverständnis.

Wenn du jedoch mit dem Kündigung und somit mit dem Auszug einverstanden bist, bzw. evtl. sogar begrüßt, dann solltest du die Situation für dich ausnutzen! Die Kaution würdest du natürlich wieder bekommen. Vorausgesetzt natürlich du hast die Schäden in der Wohnung nicht zu verantworten. Was du tatsächlich zu tun hast bezüglich Renovierung (dieses könnte der Vermieter trotz der anstehenden Sanierung verlangen) kläre direkt mit deinem Vermieter (am besten soll er dir dieses schriftlich geben). Evtl. kannst du ja im Gespräch auch noch einen "Zuschuss" zum Umzug bekommen. Vermieter stimmen diesem häufig schnell zu, wenn dadurch eine freiwillige und problemlose Räumung der Wohnung gewährleistet wird (vor allem bei solch doch sehr fragwürdigen Kündigungen).

Darf der Vermieter eine Kündigung schreiben, weil er renovieren möchte?

Ja er darf, aber nur sofern die gesetzlichen Voraussetzungen gemäß § 573 BGB eingehalten sind.

Kann ich als Mieter dann damit rechnen, dass ich die ganz Kaution wieder bekomme?

Nein, zumindest die Betriebskosten sind nach erfolgter Abrechnung abzuziehen. Was verursachte Schäden oder unterlassene Schönheitsreparaturen betrifft, so ist das ein Thema, über das man sich sicher lange streiten kann. An sich entfallen solche Ansprüche des Vermieters ja nicht einfach deshalb, weil saniert werden soll.

Der Vermieter darf natürlich renovieren und sanieren. Er darf euch dafür aber nicht kündigen, sondern muss ersatzweise für Unterbringung (notfalls im Hotel) sorgen. Er kann euch nicht von einer 4-Zimmer-Whg. in eine 2-Zimmer-WHG stecken. So etwa sist unzumutbar.

Auch muss der die Kosten für die Einlagerung der Möbel tragen.

Die Kaution kriegst du natürlich wieder.

Vermutlich ist das ein Versuch des Vermieters die Mietpreise exhorbitant zu erhöhen und solventere Mieter zu finden.

Darf der Vermieter eine Kündigung schreiben, weil er renovieren möchte?

Renovierung ist nun keine Totalsanierung. Gem. § 573 Abs 2., Abs. 3 BGB käme eine ordentliche Kündigung durchaus in Betracht, wenn Kernsanierung begründet vorgetragen wäre.

Kann ich als Mieter dann damit rechnen, dass ich die ganz Kaution wieder bekomme?

Nein, Mindestens eine erwartbre Betriebskostenabrechnung darf immer einbehalten werden. Mehr Sicherungsbedürfnis dürfte hingegen kaum vorliegen, wenn beschädigte Badewanne oder zerkrtzter Parkettboden ohnehin rausgerissen werden sollen.

G imager761