Vermieter legt Kosten für Hausreinigung auf Nebenkosten um, Nachweis über deren Anmeldung?

2 Antworten

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Also das geht zu weit.

Der Vermieter darf nach einer Nebenkostenverordnung nur bestimmte Kosten in Rechnung stellen und muss auf Verlangen auch die Kosten belegen. Der Mieter darf die Belege einsehen.

Die arbeitsrechtlichen Beziehungen zwischen Vermieter und seinen Angestellten, oder die vertragsrechtliche Gestaltung von Dienstleistungsverträgen geht den Mieter nichts an.

Nein, hierfür gibt es im Mietrecht keine Rechtsgrundlage, die mir bekannt ist.

In Deinem Fall wäre es allerdings besser, wenn der Vermieter ein Gebäudereinigungsunternehmen mit den Arbeiten betraut. Du solltest diesen, Deinen Vorschlag unbedingt mit den anderen Mietern diskutieren und dann dem Vermieter als gemeinsamen Mieterwunsch antragen.