Muss man als Mieter in der NK-Rechnung Kosten für Putzfrau zahlen, die nicht putzt?

2 Antworten

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Zahlen musst die die fürs Haus angestellte Putzfrau in jedem Fall. Wenn Du mit ihren Leistungen nicht zufrieden bist, ist das ein anderes Thema.

Sicher ist Dir Dein angebl. unsauberes Treppenhaus nicht erst bei Sichtung der NK-Abrechnung aufgefallen. Warum hast Du Dich nicht bereits beschwert? Teilen andere Bewohner Deine Meinung? Dann sollte man die Hausverwaltung informieren, damit diese Abhilfe schaffen kann.

Einen Mangel an der Mietsache würdest Du doch bestimmt dem Vermieter sofort anzeigen oder? Warum willst Du dann bei der "Nichtputzerei" mit der Mängelanzeige solange, also bis zur NK-Abrechnung warten? Aus meiner Sicht hast Du damit das Recht der Kostenbestreitung verspielt und mußt zahlen.

Im übrigen ist es kein Kriterium, ob Du die Putzfrau je gesehen hast. Die arbeiten häufig zu Zeiten, wo Du noch oder schon schläfst oder so.