Vermieter legt Kaution des Mieters an.

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ist das nun eine Insolvenzsicheres Konto gegenüber dem Vermieter?

Nein.

Das Konto muss ausdrücklich als Miettreuhand- oder Mietkautionskonto des Mieters XYZ bezeichnet sein. Ohne diese klare Bezeichnung hat der Insolvenzverwalter Zugriff auf das Konto und der Mieter nur einen normalen Anspruch an die Insolvenzmasse.

Im übrigen müßte es m.E. bei der Fragestellung "gegenüber dem Mieter" heißen.

Mehr zur Mietkaution findest Du in dieser Information:

http://www.bmgev.de/uploads/media/Mietsicherheit.pdf

Du hast die Frage äußerst unpräzise gefaßt. Ich selber bin Vermieter und lege die Kautionen auf Sparbücher an, die AUF MEINEN NAMEN lauten ABER ausdrücklich als TREUHANDKONTO für einen namentlich ganz genau bestimmten Mieter geführt werden. Durch die Bezeichnung als Treuhandkonto sind diese Sparbücher insolvenzsicher obwohl sie auf meinen Namen lauten. Wären das nur einfache Sparkonten, wären sie nicht insolvenzsicher und würden damit nicht den gesetzlichen Ansprüchen an die Anlage von Mietkautionen entspechen.

Meines Erachtens ist diese Anlageform nicht insolvenzsicher, aber Du hast ja normalerweise einen Beleg/Quittung für die Kautionszahlung und im Falle der Insolvenz und des Verlustes der Kaution würde ich bei Aufgabe des Mietobjektes die Mietzahlungen entsprechend vor Ablauf des Mietverhältnisses einstellen.

Gem. § 551 (3) BGB hat der VM die Kaution getrennt von seinem Vermögen anzulegen, um genau das zu verhindern :-)

Ich verwalte meine Kautionen nach diesen gesetzlichen Richtlinien seit Jahren beim Spar- und Bauverein eG Hannover - online, übersichtlich und dem M gegenüber transparent und unverfänglich, dass "seinem" Geld dort etwas "passieren" kann :-)

http://www.mietkautionsverwaltung.de/content/Vorteile.aspx

G imager761

Wenn das Sparbuch als Treuhandkonto auf den Namen des Mieters lautet ist es insolvenzsicher. Ist das ´ne Examensfrage oder beschäftigt Dich das wirklich?