Vermieter gibt mir die Schuld am kaputten Geländer im Treppenhaus?

1 Antwort

Die Schuld muss der Vermieter dir nachweisen. Zahlungsaufforderungen solltest du widersprechen. Die Haushaftpflichtversicherung hat einen anderen Sinn und Zweck. Die tritt ein für Schäden, die DIR durch die Mietsache entstehen, z. B. Sturz auf der Treppe, weil das Geländer abgefallen ist.