Überspannungsschaden wer haftet?

3 Antworten

Die 4500 Euro sind unter Garantie nicht der Zeitwert, sondern der Neuwert der Gegenstände.

Da kommt die erste Überraschung auf Dich zu: Bei Haftpflichtschäden braucht immer nur der Zeitwert ersetzt zu werden.

Außerdem setzt Haftung Verschulden voraus. Das ist hier sehr fraglich. Der Vermieter hätte vermutlich nicht erkennen können, dass die Induktionsplatte schadhaft war.

Hast Du keine Hausratversicherung die für solche Schäden aufkommt? Da bekommst Du den Neuwert und brauchst Dich nicht mit dem Haftpflichtversicherer herum zu ärgern.

Überspannungsschäden sind ggf. mitversichert in einer (guten) Hausratversicherung und dann auch zum Wiederbeschaffungswert.

Wenn du dir das Geld hierfür gespart hast, denn wird dir mehr als dem Zeitwert der Geräte nicht viel bleiben. Ob dieser 700,- € beträgt, kann hier keiner wissen, da brauchst du ggf. einen Gutachter für, den du auch erstmal bezahlen musst.

Auch wäre die Frage ob hier schuldhaftest Handeln oder Unterlassen vorliegt, dies bedingt eine Haftung nämlich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Deine Hausratversicherung, die heute meist Überspannungsschäden enthält, ist zuständig.

Der Vermieter ist nur zuständig, wenn er diesen Schaden mit Absicht und/oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, er also Schuld hat.

Dieses bezweifle ich bei diesem geschilderten Fall sehr.

Im Übrigen bekommst Du von Deiner Hausratversicherung den Neuwert ersetzt, von einer Haftpflichtversicherung jedoch immer nur noch den Zeitwert.