Verlustvortrag Ausgleich bei Ehepartnern

3 Antworten

Die Frage kann man so nicht komplett beantworten.

Nach § 10 d EstG werden Verlust aus den Vorjahren wie Sonderausgaben abgezogen.

das erklärt, dass es bei Ehegatten nicht darauf ankommt, wer die Verluste hatte und von wem die Einkünfte sind.

Oder geht es um § 15a EstG die Verluste bei beschränkter Haftung? Weil Du von "Anlage" sprichst, wäre das möglich. Da kann man weder mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit anderen Einkünften überhaupt ausgleichen. somit auch nicht mit denen des Ehegatten.

§10d EStG beschreibt die Möglichkeit, Verlustvorträge zu verrechnen. Verlustvorträge des einen Ehepartners können also mit Gewinnen des anderen verrechnet werden, wenn die Zuordnung zu Einkunftsarten dies nicht verbietet.

Woher stammt der Verlustvortrag?