Urlaub mit Kind und Partner trotz Urlaubssperre?

4 Antworten

Es ist nicht sein Kind, damit hat er keinen Anspruch auf Urlaub in den Sommerferien, der einklagbar wäre.

Wenn Ihr verheiratet wärd, würde es schon anders aussehen, auch wenn er nicht Vater des Kindes ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Sein Chef beharrt immer auf der Aussage; Das ist ja nicht dein Kind`....

Das halte ich fuer Unsinn. Ob nun dein Kind oder das deines Partners, sollte keinen Unterschied machen (auch wenn unverheiratet).

Allerdings duerfte eine allgemeine Urlaubssperre in der Hochsaison bei einem Saisonbetirb durchaus zulaessig sein.

Ihr koennt doch sicher in den Herbst-, Weihnachts- oder Osterferien zusammen Urlaub machen, oder?

Da es nicht Dein Kind ist, hat Dein Arbeitgeber recht. Da wirst Du auch nicht Recht bekommen, solange Du Deinen Freund nicht heiratest.

Uraubssperren sind bei Saisonbetrieben zulässig.

Unabhängig davon:

Bevor ein Urlaubsantrag noch nicht gestellt wurde bzw. noch nicht bestätigt wurde, bucht man grundsätzlich keine Urlaubsreise!!!!l

Dieser Fehler könnte teuer für euch werden!!!