Urlaubsanspruch pro Monat, wenn nicht am ersten des Monats begonnen zu arbeiten
es geht um den Urlaubsanspruch, den man hat, wenn man nicht am 1. des Monats begonnen hat.
Meine Freundin hat einen neuen Job. Sie hat einen Vertrag unterschrieben, der am 2. eines Monats beginnt. Jahresurlaub ist 26 Tage, was knapp über 2 Urlaubstage/ Monat entspricht.
Nun beginnt die Diskussion, wie viel Urlaub sie für den ersten Monat hat. Der AG sagt 0, wir sagen 2.
Wie ist das mit dem Urlaubsanspruch, wenn man nicht den ganzen Monat angestellt ist?
2 Antworten
Es ist zwar kleinlich vom AG aber grundsätzlich hat er recht!
§ 5 Teilurlaub **(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer ** a) für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt; b) wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet; c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.
(2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden. (3) Hat der Arbeitnehmer im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden.
dann war der AG schlau, den Vertragsbeginn kurzfristig vom 1. auf 2. des Monats zu ändern. Der 1. war ein Sonntag, damit klang das sinnvoll. Aber nun sehe ich die tatsächliche Motivation ...
so,n Käse ! Angenommen im Januar geht s am 02. Tag los - Keinen Urlaub ? Der Februar hat nur 28 Tage - wieder keinen Urlaub ????? Für mein Verständnis gibt es ganz klar 26 Urlaubstage im Jahr ! Sie soll sich nur gleich nach einer anderen Arbeit umsehen - das kann nur so weiter gehen...... K.
Berichtigung, es ist tatsächlich Fakt : Nach dem Bundesurlaubsgesetz steht einem nur für einen vollen Monat Urlaub zu. In einem TV kann das anders geregelt sein.
unverständlich aber wahr, die Aussage deines AG ist sogar richtig, Du hast für diesen Monat (Tätigkeitsbeginn am 2. des Monats) keinen Anspruch, wenn nach dem Bundesurlaubsgesetz Urlaub gewährt wird. Alles andere wäre Kulanz ! K.