Unterhalt für Firmenauto - Absetzen ohne Führerschein?

3 Antworten

Wenn dieses Auto ein Betriebsfahrzeug wäre, dann könntest Du die Abschreibung, wie auch alle anderen durch den Betrieb verursachten Kosten als Betriebsausgaben abziehen.

Es stellen sich 2 Fragen:

  1. ist es ein Betriebsfahrzeug? Dazu wäre es notwendig, dass das Fahrzeug zumindest zu 10 % dem Betrieb dient, dann könntest Du es zum Betriebsfahrzeug bestimmen (gewillkürtes Betriebsvermögen), oder wenn es zu mehr als 50 % dem Betrieb dient, dann wäre es notwendiges Betriebsvermögen.
  2. Ist es vernünftig so einen Gebrauchtwagen zum Betriebsvermögen zu machen? Entweder Du führtst ein Fahrtenbuch, oder der Privatanteil wird mit 1 % des Listenneupreises ermittelt, was eher ungünstig bei älteren Gebrauchtwagen ist.

Du kannst aber auch für jeden betrieblich gefahrenen Kilometer 30 Cent als Kosten abziehen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Firma ist der Name unter dem der Kaufmann seine Geschäfte betreibt. Insofern bleibt die rechtliche Konstruktion hier also unbekannt.

Ich vermute mal, daß es sich nicht um eine juristische Person, z.B. nicht um eine GmbH, handelt. Ansonsten hätte ja nahegelegen, das Fahrzeug gleich darüber zu versichern.

Dein Hauptproblem dürfte darin liegen, daß Deine Mutter als Versicherungsnehmerin ja auch den Beitrag bezahlt. Wie kannst Du denn Kosten absetzen die bei Dir garnicht angefallen sind?

Und wenn Du Deiner Mutter -nachweislich- den Beitrag erstattest würde damit die Aufmerksamkeit jedes Finanzbeamten geweckt.

Wenn dann heraus kommt, daß Du garnicht in der Lage bist, das "Firmenauto" zu nutzen, werden alle angesetzten Kosten ersatzlos gestrichen.

"Ab und an werde ich natürlich von meiner Mutter in die Arbeit gefahren" - wie kann man da auf die Idee kommen, es wäre ein Firmenfahrzeug.

Das muss ja eine Riesenfirma sein, die sich wegen so einer Winzigkeit dem Verdacht der Steuerverkürzung aussetzen will.