Führerschein von der Steuer absetzbar

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Von der Steuer kannst du den normalen PKW-Führerschein nicht, da das FA den privaten Vorteil unterstellt. Du kannst i.d.R. nur spezielle, berufsbezogene Führerscheine absetzen (Staplerführerschein, etc.)

Wenn Dein Chef Dir schriftlich gibt, dass der Führerschein zur Erhaltung Deines Arbeitsplatzes zwingend erforderlich ist und Du glaubhaft darstellen kannst, dass Du den Führerschein nahezu ausschließlich beruflich nutzt, ist der Erwerb des Führerscheins nach § 9 EStG als Werbungskosten aus Nichtselbstständiger Arbeit absetzbar, unabhängig davon ob Dein Chef Dir kündigen kann oder nicht. Du musst nur alles vernünftig darstellen.