Darf das Jugendamt die Halbwaisenrente komplett einziehen und auch das Einkommen der Pflegekinder zB. wenn sie Zeitung austragen?

2 Antworten

Hallo,

https://www.test.de/Waisenrente-Halbwaisenrente-fuer-junge-Hinterbliebene-5283414-0/

Auszug:

" Der Gesetz­geber hat die Berechnung für Waisen und Halb­waisen vereinfacht. Ihr Einkommen bleibt unbe­rück­sichtigt. Selbst wenn sie zum Beispiel in der Ausbildung Geld verdienen oder neben dem Studium jobben, müssen sie seit 2015 nicht mehr mit einer Kürzung rechnen.

Es kann aber sein, dass Leistungen aus anderen Quellen dafür nied­riger ausfallen. So wird zum Beispiel das Bafög reduziert, wenn die Waisenrente 130 Euro (2018) über­steigt."

Eine Rechtsberatung, auch hinsichtlich der Frage zur Rechtmäßigkeit betr. Kürzung des Pflegegeldes, wäre primär anzuraten.

Das klingt nicht sehr fair für die Kinder. Da würde ich auf jeden Fall mal nachfragen!