Unterhalt ab 18?

3 Antworten

Sofern der Sohn noch bei seiner Mutter lebt, kann das Geld auch zu Händen der Mutter gehen, wenn der Sohn damit einverstanden ist, andersrum müsste ja dein Sohn einen teil des von dir erhaltenen Unterhaltes an seine Mutter sowieso abführen.

Ü18 muss dir dein Sohn seine Unterhaltsberechtigung nachweisen. Er muss dir also auf Nachfrage nachweisen, das er Schule, Ausbildung, Studium macht, darüber hinaus kann sein Einkommen auf die Unterhaltsleistung angerechnet werden und du musst nicht mehr soviel zahlen.

Rückt dein Sohn nicht freiwillig mit den Angaben raus, kannst du den Unterhalt solange Einstellen.

Wenn Du befürchtest, dass der Unterhalt doppelt gefordert wird, muss das Kind eben ein eigenes Konto eröffnen. Das ist ja auch nicht so schwer und sollte bis Juni möglich sein.

Ansonsten eben eine schriftliche Bestätigung auf Papier mit Unterschrift verlangen, dass der Unterhalt für Juni schuldbefreiend noch an die Mutter ausgezahlt werden soll.

Ab Volljährigkeit wird der Unterhalt übrigens anders berechnet, dann ist auch das Einkommen der Mutter relevant, da sie dann auch barunterhaltspflichtig ist.

Ein bestehender Titel muss dann abgeändert werden, darum solltest Du Dich kümmern.

Diese Aussage, dass der Unterhalt an Deinen Sohn, auch über dessen Volljährigkeit hinaus, auf das Konto seiner Mutter laufen soll würde ich von ihm - auf Papier mit eigenhändiger Unterschrift einfordern.

Meines Wissens nach kannst Du das verweigern - verstößt gegen geltendes Bankrecht, wenn Du Zahlungen auf den Namen des Sohnes ( der jetzt alleine der Unterhaltsberechtigte ist - nicht mehr vertreten durch die Mutter ) auf das Konto der Mutter überweist.

Desweiteren stellt sich die Frage in welcher Höhe besteht nach Eintritt der Volljährigkeit überhaupt noch Anspruch auf Unterhalt? Denn mit Eintritt der Volljährigkeit Deines Sohnes wird auch dessen Mutter barunterhaltspflichtig:

https://www.smart-rechner.de/unterhalt/ratgeber/volljaehrige_kinder.php