Wieviel Unterhalt erhält ein volljähriger Schüler mit eigener Wohnung ?

3 Antworten

Die Antworten der anderen User sind schon wirklich richtig. Laut aktueller Düsseldorfer Tabelle 2012 gibt es folgenden Selbstbehalt:

− Unterhaltspflicht gegenüber Kinder bis 21 Jahre, die im Haushalt eines Elternteils leben und eine allgemeine Schulbildung absolvieren, sofern der Unterhaltspflichtige nicht erwerbstätig ist: 770 Euro Selbstbehalt

− Unterhaltspflicht gegenüber anderen volljährigen Kindern: 1.150 Euro Selbstbehalt

Quelle: http://www.finanziert.net/fragen/frage/1135/Duesseldorfer-Tabelle-2012.html

Die Beispielrechnung hat mir sehr geholfen. Danke. Eine Frage noch: Warum wird das Kindergeld von 184,- abgezogen und wer bekommt es? Das Kind zusätzlich zum Unterhalt oder die Eltern je zur Hälfte?

Lg

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres erlischt das elterliche Sorgerecht, d.h. beide Eltern sind ab sofort barunterhaltspflichtig und zwar bis zum Ende eines ersten berufsqualifizierenden Abschluss.

Das volljährige Kind muss also jetzt selbst für die Durchsetzung seiner Unterhaltsansprüche sorgen. Mag die Mutter das Unterhaltsgeld noch so dringend für den gemeinsamen Haushalt benötigen- ihr Konto bleibt leer, wenn Kind und Vater eine andere Zahlungsweise vereinbaren, z.B. auf das Konto des Kindes.

Der Unterhalt für volljährige Kinder, die noch im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen, richtet sich in der Regel nach der 4. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle*. Ihr Bedarf bemisst sich, falls beide Eltern leistungsfähig sind, nach dem zusammengerechneten Einkommen beider Eltern in der Regel ohne Höhergruppierung (wegen mehr oder weniger Unterhaltsberechtigter) der Düsseldorfer Tabelle* . Ein Elternteil hat jedoch höchstens den Unterhalt zu leisten, der sich allein nach seinem Einkommen ergibt, je nach OLG können hier Abweichungen sein.

Unterhaltsbedarf eines volljährigen Kindes, Auszubildender/Schüler/Student, der nicht mehr bei seinen Eltern lebt beträgt 670,- Euro (OLG-abhängig).

Das Kindergeld ist an Volljährige auszuzahlen und wird in voller Höhe auf den Bedarf angerechnet!!! (BGH Urteil vom 26.10.2005)

Beispielrechnung 1:

19 jähriger Schüler, keine eigenen Einkünfte, lebt bei der Mutter

Nettoeinkommen beider Elternteile

Vater 2.100 Euro Mutter 1.950 Euro zusammen 4.050 Euro

nach der Düsseldorfer Tabelle wäre ein Unterhalt von 703,- Euro zu zahlen, abzüglich 184,- Euro Kindergeld = 519,- Euro.

Die Aufteilung

Vater 2100 Euro - 1.150 Euro = 950 Euro Mutter 1950 Euro - 1.150 Euro = 800 Euro

zusammengerechnet ergibt sich 1750 Euro.

Die Eltern haften also für den Unterhalt i.H.v. 519,- Euro im Verhältnis Vater 950,-Euro zur Mutter 800,- Euro.

der Vater zahlt 950 : 1750 x 519,- Euro = 281,74 Euro, die Mutter zahlt 800 : 1750 x 519,- Euro = 237,25 Euro.

Grundsätzlich sind das alles nur Richtlinien (wie die Düsseldorfer Tabelle)! Man sollte sich als Eltern zusammensetzen und mit dem Kind eine gemeinsame Lösung finden, die für alle Seiten tragbar sind. Mein Sohn ist 18 und ich habe genau das gleiche Problem, nur mit dem Unterschied die mutter möchte nicht das er auszieht.

Niinmija  12.09.2015, 08:05

Mögen sie sich mal bei mir melden ? Ganz liebe Grüße und vielen Dank

Niinmija@t-online.de

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