Unfallkosten bei Steuererklärung, sind eher Reperaturen?

3 Antworten

Beides nein; Privatsache (allgemeines Lebensrisiko), ohnehin kein Dienstfahrzeug. Ich würde an Deiner Stelle auf keinen Fall hier schon sogar versuchen, irgendwas für die Steuer beizubiegen und herbeizulügen, das könnte und wird nicht gut ausgehen, weil das FA dann erstmal bei Deiner Steuer-ID und in dem Beruf (!) richtig auf Fährte gebracht wird, wo Du es mit Sicherheit schonmal gar nicht gerne sehen willst.

Guppy131 
Fragesteller
 15.07.2020, 22:58

https://research.wolterskluwer-online.de/document/cb9b0345-e474-4468-bbf4-04ee5e15975f habe nochmal ein wenig nachgelesen. Meinem Verständnis nach würde die 1. Situation auf jeden Fall darunter fallen oder habe ich was übersehen?

Ich würde ja keine falschen Angaben machen, lediglich Belege dazu abgeben, wenn es dann abgewiesen würde und sie mir auf den Zahn fühlen wollen, können sie das gern machen.

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Maerz hat mit dem ersten satz recht.

Den rest würde ich mir (da unverständlich) erklären lassen.