Unfallkosten bei Steuererklärung, sind eher Reperaturen?
Hallo,
Ich habe für die Steuererklärung 2019 zwei Situationen bei denen ich mir unsicher bin, ob sie steuerlich abgesetzt werden können.
1. Auf dem Heimweg, ist mir ein Reifen geplatzt, zählt das als Unfall?
2. Als Soldat pendle ich über 200 km, jeweils mo und freitags, vor dem Nachhauseweg hat die Ölkontrolleuchte geleuchtet, die Werkstatt musste einige Teile austauschen, auch kein Unfall, dennoch evtl steuerlich absetzbar?
Danke schonmal :)
3 Antworten
Versicherungsrechtlich kann ein Reifenplatzer als Unfall gelten oder aber als allgemeines Betriebsrisiko. Möglicherweise sind diese Voraussetzungen auf das Steuerrecht übertragbar.
Beides nein; Privatsache (allgemeines Lebensrisiko), ohnehin kein Dienstfahrzeug. Ich würde an Deiner Stelle auf keinen Fall hier schon sogar versuchen, irgendwas für die Steuer beizubiegen und herbeizulügen, das könnte und wird nicht gut ausgehen, weil das FA dann erstmal bei Deiner Steuer-ID und in dem Beruf (!) richtig auf Fährte gebracht wird, wo Du es mit Sicherheit schonmal gar nicht gerne sehen willst.
Maerz hat mit dem ersten satz recht.
Den rest würde ich mir (da unverständlich) erklären lassen.
https://research.wolterskluwer-online.de/document/cb9b0345-e474-4468-bbf4-04ee5e15975f habe nochmal ein wenig nachgelesen. Meinem Verständnis nach würde die 1. Situation auf jeden Fall darunter fallen oder habe ich was übersehen?
Ich würde ja keine falschen Angaben machen, lediglich Belege dazu abgeben, wenn es dann abgewiesen würde und sie mir auf den Zahn fühlen wollen, können sie das gern machen.