Welche Ausgaben kann ich für PKW Totalschaden in Steuererklärung angeben?
Hatte als Freiberufler auf einer Dienstfahrt einen Unfall mit Totalschaden. Neupreis des Autos war in Jahr 2000 ca. 10000€, dann wurde der Wagen von meinem Bruder für 5000€ gekauft und letztendlich im Juni 2011 an mich weiter verschenkt. Am 06.07. hatte ich den Unfall mit Totalschaden auf direktem Weg zur beruflichen Fortbildung. Muss jetzt in der Steuererklärung eine Kurzauflistung über Einkünfte und Ausgaben als Freiberufler erstellen, weiß aber nicht in welcher Höhe ich das kaputte Auto als Ausgabe eintragen kann. Restwert laut Schwackeliste wäre ohne Unfall 2000-2100€ gewesen. Kann mir jemand weiterhelfen? Danke im Voraus.
1 Antwort
von meinem Bruder für 5000€ gekauft und letztendlich im Juni 2011 an mich weiter verschenkt
Merkst du was? Welche Anschaffungskosten hast du denn gehabt für das Fahrzeug?
Das Einzige, was hier an Betriebsausgaben denkbar wäre, wären die Aufwendungen für die Entsorgung und die Rechtskosten. Aber auch dafür muss das Fahrzeug dem Betriebsvermögen zugeordnet worden sein.
Es ist wohl leicht einzusehen, dass das neue Auto NICHT das alte Auto ist.
Es gekten die übloichen Regelungen. Also Aktivierung, Abschreibung, Vorsteuer, laufende Kosten und Buchung der nichtbetrieblichen Nutzung bei der Umsatzsteuer und bei der Gewinnermittlung.
Musste allerdings ein neues Auto kaufen, dass ich teilweise auch für meine freiberufliche Tätigkeit brauche. Kann man da etwas geltend machen.?