Umzug: wann ummelden in steuerlicher Hinsicht?
Hallo,
meine Frau und ich werden kommenden Winter aus dem Rheinland nach Schleswig-Holstein umziehen. -
Das Haus in SH steht in unserem Eigentum und ist bis Ende November per Zeitmietvertrag vermietet. Nach Auszug der Mieter werden dort von Dez. 23 bis Febr. 24 Umbau- und Renovierungsarbeiten erfolgen. Wir hoffen, zu Beginn des Frühjahrs '24 dort einziehen zu können. -
Das in unserem Eigentum befindliche Haus im Rheinland wird dann nach Renovierungsarbeiten vermietet. -
Welcher Zeitpunkt ist unter steuerlichen Gesichtspunkten am besten für die Ummeldung des Wohnsitzes zu wählen?
Noch Ende diesen Jahres, Anfang '24 oder zum Zeitpunkt des tatsächlichen Einzugs?
Was ist noch zu beachten?
3 Antworten
Die Kosten für die Herrichtung des Objekts in S-H sind nur im Rahmen der Handwerkerleistungen absetzbar, § 35 (3) EStG - diese sollten also auf die Jahre 23 und 24 strategisch verteilt werden.
Die Kosten für die Herrichtung des Objekts im Rheinland sind voll absetzbar, ggf. verteilt auf bis zu 5 Jahre, § 82b EStDV.
Auf das Datum der Ummeldung kommt es nicht an, sondern auf die Vermietungsabsicht.
Anzumelden hat man sich gem. Meldegesetz dort, wo der Lebensmittelpunkt besteht!
Also bis zum Umzug noch im Rheinland!
Deshalb stellt sich die Frage doch überhaupt nicht!!!
LG aus S-H von der Ostsee! 😎
Na ja, in der Umbau- und Renovierungszeit ist der Lebensmittelpunkt schon in S-H. Wir werden uns wohl weniger in NRW aufhalten.
Danke für den Hinweis!
Was soll denn die Meldeanschrift steuerlich ändern? Außer das zuständige Finanzamt.
Einfach mit Umzug, wie es das Melderecht vorsieht.
Natürlich. Aber steuerlich gilt der tatsächliche Wohnort und die tatsächlichen tägliche Arbeitsstrecke. Die Meldeadresse ist erstmal zweitrangig.
Auch da ist die Ummeldung in meinen Augen irrelevant. Du wirst die auf die Mieter entfallenden Ausgaben wie immer absetzen können.
Für mich ist die Frageoffen, ob Kosten noch absetzbar sind, je nach Wohnort.