Umgang mit etwaigem Halbbruder nach Tod des Vaters?


27.01.2020, 13:31

Müsste ich ihn vom Tod "unseres" Vaters in Kenntnis setzen?

2 Antworten

Der Halbbruder wird eventuell ein Erbrecht geltend machen.

Da er aber diesen Test verpennt/versäumt hat, wird er dann in der Beweispflicht sein, also lagen müssen und den Test vorfinanzieren müssen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Solange die Vaterschaft nicht feststeht, hast du keinen Halbbruder. Da würde ich es mit einer Todesanzeige darauf ankommen lassen, ob er sich meldet oder nicht - bislang sieht es danach jedenfalls nicht aus.

G imager761