Was passiert mit einem Elterndarlehen beim Tod der Eltern?

1 Antwort

Das käme darauf an, ob hier überhaupt ein Darlehen vorläge. Zwar wäre eine Fälligkeit ohne Zinsen bei Tod des Darlehensgebers denkbar, genausogut aber eine stillschweigende Schenkung.

Je nachdem was B hier beweisen könnte und wann das Geld hergegeben wurde, käme eine Nachlassforderung ebenso in Betracht wie ein Pflichtteilsergänzungsanspruch des A.

G imager761