Überwiesene Miete als durchlaufender Posten?
Ich stehe im Mietvertrag meines Bruders bzw. Schwägerin mit deren Vermietern als Mietsicherheitsgeberin. Die monatliche Miete beträgt 790,-. Von meiner versteuerten Rente zahle ich monatlich diesen Betrag (ohne Verwendungszweck) auf das Konto meiner Schwägerin (mein Bruder ist zwischenzeitlich verstorben). Vom Konto meiner Schwägerin geht diese Miete dann unmittelbar an ihren Vermieter.
Dieser Betrag wurde in den ESt-Erklärungen des Finanzamtes bisher nicht aufgeführt, da wir immer davon ausgegangen sind, daß man hier von einem "durchlaufenden Posten" sprechen kann. Meine Schwägerin bekommt jetzt sehr wenig Rente, so daß sie keine ESt-Erklärung machen muß. Sind wir hier auf der sicheren Seite oder muß das Finanzamt doch informiert werden?
3 Antworten
Mit Einkommensteuer hat das nichts zu tun - allerdings möglicherweise mit Schenkungsteuer, je nachdem, wie es zu dieser Vereinbarung kam.
Ich schließe mich Eifelia an, das ist eine Schenkung, und da deine Bruder verstorben ist, eine Schenkung an eine nicht mit dir verwandte Person.
Du musst das in deiner Steuererklährung nicht angeben, allerdings deine Exschwägerin, welche dann darauf Schenkungssteuern zahlen müsste. Der Schenkungsfreibetrag an nichtverwandte Personen beträgt 20 000 über 10 Jahre.
Besser währe es, wenn du nicht ihr das Geld überweisen würdest, sondern die Miete an den Vermieter direkt überweisen würdest.
Eine andere Möglichkeit währe natürlich, das sie sich eine kleinere Wohnung besorgt und dann aufstockende Grundsicherung beantragt anstelle Monatlich Geld von dir zu bekommen.
Du kannst mit deiner Rente machen was du willst , in Urlaub fahren , shoppen gehen oder deiner Schwägerin die Miete bezahlen . Das ist dem Finanzamt egal .