Nichtveranlagungsbescheinigung gleichzeitig mit ESt-Erklärung: Seit Jahren ging das so, jetzt plötzlich nicht mehr?

2 Antworten

Nur wurde mir im Jahr 2015 bei einigen Geldanlagen Abgeltungssteuer abgezogen

Finde den Fehler.

Das ist doch genau das, was die NV-Bescheinigung verhindern soll.

Robik1 
Fragesteller
 03.11.2016, 18:39

Danke, EnnoWarMal! Klar war das mein Fehler, bei einer der vielen Banken das Einsenden der NV-Bescheinigung zu vergessen. Nur dachte ich, es  wäre nicht schlimm, weil ich mir das Geld wie sonst jedes Jahr über die ESt-Erklärung zurückholen kann. Gerade das hat aber jetzt nicht funktioniert, wegen diesem neuen überraschenden FA-Einspruch.

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Petz1900  03.11.2016, 18:53
@Robik1

Natürlich geht das.Du kannst trotz einer NV-Veranlagungsbescheinigung eine Steuererklärung abgeben. Dann musst du aber alle Einkünfte (Renten und Kapitaleinnahmen) angeben.

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Robik1 
Fragesteller
 03.11.2016, 21:52
@Petz1900

Hallo Petz1900: eben beides geht laut FA nicht! FA behauptet, dass ich ENTWEDER die ESt-Erklärung abgeben darf und dann alle mir von ihm gewährten NV-Bescheinigungen zurück geben muss, ODER meine schon eingereichte ESt-Erklärung zurückziehen und die NV-Bescheinigungen behalten. Beides: ESt-Erklärung abgeben UND NV-Bescheinigungen behalten darf ich angeblich nicht - mir völlig unverständlich. Der Grund meiner ESt-Abgabe für 2015 war die einzige Möglichkeit, die von einer Bank einbehaltenen Abgeltungssteuer + Soli zurück zu bekommen (dort habe ich die NV leider nicht hingeschickt, mea culpa) - siehe meine ursprüngliche Frage oben.

Aber danke Dir für Dein Kommentar! 

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Petz1900  04.11.2016, 16:15
@Robik1

Natürlich geht das. Da würde ich mal ein Gespräch mit dem Vorgesetzten verlangen.

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Hallo,

warum stellt das Finanzamt NV-Bescheinigungen aus und fordert dann jedes Jahr Erklärungen an? Hat es die Bescheinigungen zurückgefordert/widerrufen?

Die jeweilige Bank darf keine KapESt einbehalten/abführen, sobald ihr die Bescheinigung vorliegt.

Ansonsten ist z.B. mit Elster-Formular oder Elster-Online so eine Erklärung auch kein Hexenwerk und schnell erledigt. Es scheint sich ja dann nur um die Rente und ein paar Kapitalerträge zu handeln; Zeitaufwand < 30min.

MfG
-Valeskix

Robik1 
Fragesteller
 03.11.2016, 18:33

Vielen Dank Valeskix! Das ist es ja eben: das FA hat die NV-Bescheinigungen NIE zurückgefordert und trotzdem jedes Jahr die ESt-Erklärung von mir angefordert, etwa 5 Jahre ist das so gelaufen, vom FA kein Einspruch, erst jetzt plötzlich.

Die ESt-Erklärung ist bei mir recht mühsam: insgesamt 4 verschiedene Renten (kleine, auch vom Ausland, diese mit schwierig dort erfragten Zahlen) mit jeweils verschiedenen Steuerfreibeträgen, etwa 15 versch. Banken, viele Versicherungen, viele einzelne haushaltsnahe Handwerkerrechnungen, diverse Krankheitskosten u.v.m., Zeitaufwand doch ein paar Tage. Diesen Aufwand habe ich jedes Jahr mutig geleistet, damit ich keine E-Steuer zahlen muss. Hätte ich gewußt, dass es gar nicht notwendig war, hätte ich mir diese Arbeit sicher gespart, aber wenn man dazu explizit aufgefordert wird, muss man ja gehorchen, oder?

Dass mir von einer Bank doch die Abgeltungssteuer+Soli abgezogen wurden war mein Versehen (NV dort nicht eingereicht), nur dachte ich wie jedes Jahr, ich könnte dieses Geld ja mit der ESt-Erklärung zurück bekommen, wie früher schon ein paar Mal geschehen. Falsch gedacht!

Mich hat schockiert, dass ein Sachverhalt jahrelang läuft und plötzlich kommt das FA mit anderer Behauptung. Offensichtlich weiß dort die rechte Hand nicht was die linke tut ...

Trotzdem danke!

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Valeskix  03.11.2016, 22:59
@Robik1

Banken, denen eine NV-Bescheinigung vorgelegt wurde, müssen die Erträge dem BZSt melden. Vielleicht kommt man hier in Kombination mit den ebenfalls übermittelten Renten ja zu einem Einkommen über dem Grundfreibetrag und fordert dann die Erklärung an. Offenbar kommen Sie nur mit "ach und krach" unter den Grundfreibetrag (Handwerkerrechnungen, Krankheitskosten, etc.). Vielleicht waren die Angaben im Antrag zur NV-Bescheinigung nicht so detailliert, wie in der dann erstellten Erklärung?

Bei Einkünften aus dem Ausland kann u.U. sowieso eine Erklärungspflicht bestehen. Fraglich bleibt dann natürlich, warum überhaupt eine Bescheinigung ausgestellt wurde.

Was die Erklärung angeht bleibe ich dabei: Bei Elster bleiben die Vorjahresdaten gespeichert. Bei den Renten ist also nur der geänderte Betrag einzutragen, ebenso bei Handwerkerrechnungen und Krankheitskosten. Die Kapitalerträge hat man doch bescheinigt/gelistet. Und die Handwerkerrechnungen bringen nur etwas, wenn man tatsächlich eine Steuer festgesetzt bekommt -> also über dem Grundfreibetrag liegt. Sie mindern nämlich nur die zu zahlende Steuer.

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