Muss man bei der monatlichen Mietzahlung auch immer den Namen des jeweiligen Monats angeben?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

In der Praxis zahlen die meisten Mieter ihre Miete mittels eines Dauerauftrages. Der Sinn eines Dauerauftrages würde aber verloren gehen, wenn man den Verwendungszweck jeden Montag manuell ändern würde. Von daher kannst du unbesorgt sein, wenn du für deine Mietzahlung einen Daueraufrag einrichtest, bzw. eingerichtet hast, der den Verwendungszweck "Mietzahlung" hat.

Viele Grüße

Nein. Das wäre bei einem Dauerauftrag z. B. auch gar nicht möglich. Außerdem werden Mietzahlungen, falls mal die eine oder andere nicht erfolgt sein sollte, immer mit der/den ältesten Forderung(en) verrechnet. Auch wenn Du bei einer Überweisung angibst z. B. Miete Januar 2012 und es ist die Miete für Dezember 2011 noch offen, dann wird diese Zahlung dem Monat Dezember 2011 zugeordnet und nicht dem Januar 2012.