Übertrag Kinderfreibetrag? Unverheiratet, zusammenlebend, mutter mittel- und arbeitslos, vater der mutter fgegnüber unterhaltspflichtig?

3 Antworten

Nein.

Und um dich auf die richtige Spur zu bringen: Dein Liebling ist jetzt der § 33a (1) EStG.

wfwbinder  23.12.2017, 21:05

Genauso ist es. DH

Alternative: Heirat

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Danke euch... das ist mal ne einheitliche Rückmeldung, dann isses wohl so.

Der 33er ist seit Jahren mein Freund... diese 8 t€ nochwas zzgl KK Beiträge kann ich steuerlich geltend machen.

Heirat ist auch klar...

Das mit dem Freibetrag nervt trotzdem.. aber ok... gibt schlimmeres... wenn ich es richtig verstehe geht uns in Summe nur das verloren, was wir für die 0.5 meiner Lebensgefährtin mehr durch den Freibetrag steuerlich angerechnet bekommen als wir Kindergeld erhalten... Differenz sollte <500€ sein...