Übertragung Nießbrauchrecht auf neue Immobilie
Im Jahr 2007 habe ich von meinen Eltern eine Wohnung geschenkt bekommen, es wurde ein lebenslanges Nießbrauchrecht für meine Eltern eingetragen. Nun wird die Wohnung verkauft und das Nießbrauchrecht wird vorzeitig gelöscht. Für den Erlös wird eine andere Immobilie gekauft. Bei der neuen Immobilie soll wieder das Nießbrauchrecht für meine Eltern eingetragen werden. In welchen Zeitraum muss das neue Objekt gekauft werden ohne dass Schenkungssteuer anfällt?
Vielen Dank für die Antwort.
1 Antwort
Für welchen dieser Vorgänge soll denn die Schenkungsteuer anfallen?
2007-2014 sind weniger als 10 Jahre, also würdest Du Schenkungsteuer für den gesamten Wohnungswert zahlen müssen. Allerdings müsste das schon ein Penthouse in München sein, damit Du den Freibetrag von 2x400.000 überschreitest.
Geht es um das Einräumen des Nießbrauchsrechts für die neue Wohnung? Kaufe Deinen Eltern doch das Nießbrauchsrecht ab, so dass sie es sich nach Erwerb der neuen Wohnung wieder von Dir kaufen können.