Wie sichere ich die Eigentumswohnung meiner Mutter, falls Sie eines Tages ins Pflegeheim kommen könnte?

3 Antworten

Hallo,

das wird so nicht klappen wie du es dir vorstellst, falls für die Mutter im Laufe der nächsten 10 Jahre eine Betreuung in einem Pflegeheim notwendig wird. Übertragungen/ Schenkungen der letzten 10 Jahre werden vom Sozialamt zurückgefordert. 

Schützen kannst du Mutters ETW evtl. nur, in dem  d u  die Differenz der Pflegekosten trägst. (zB. mit Hilfe der Mieteinnahmen sowie deiner Ersparnisse(?) bzw. Einkommen. 

hildefeuer  01.05.2017, 11:56

Ersparnisse werden nicht herangezogen für eine Pflege.

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Gaenseliesel  01.05.2017, 14:01
@hildefeuer

Wenn aber er/sie die ETW unbedingt erhalten will, wird er/sie u.U. wohl auch an den Ersparnissen ran müssen. Wenn's ohne geht, um so besser ! 

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cyracus  01.05.2017, 14:59
@Gaenseliesel

Hallo Gaenseliesel, Hildefeuer weist auf die Möglichkeit eines Nießbrauches hin, was die Lösung in diesem Fall sein kann - siehe Link in meiner Antwort. - Die Mutter muss also für ihr Kind das Nießbrauchsrecht eintragen lassen, und Sozialbehörden können auf das Wohneigentum nicht zugreifen, weil es so nicht verwertbar ist.

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Gaenseliesel  01.05.2017, 16:53
@cyracus

hm..... bist du sicher cyracus ? auch noch bei Vertragsgestaltung innerhalb dieser 10-Jahresfrist ? 

Außerhalb dieser 10 Jahre will ich es wohl glauben ! Eile wäre geboten.  ;-) 

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cyracus  01.05.2017, 17:18
@Gaenseliesel

Nee, sicher bin ich mir gar nicht. Ist wirklich eine schwierig zu beantwortende Frage - siehe Kommi von Brigi unter meiner Antwort und mein Kommi darauf.

"Eile wäre geboten" - ja,wenn die Mutter die nächsten 10 Jahre nicht ins Pflegeheim muss ... Es gibt ja sehr rüstige Rentner im hohen Alter, die nur hier und da Hilfe benötigen, die das Kind gut erledigen kann. Das wäre natürlich optimal, und ohne jede Diskussion wäre (auf den Tag genau) nach 10 Jahren das Thema vom Tisch.

Allgemein lernen wir bei unseren Recherchen ja oft dazu - in diesem Fall verbleiben in mir aber ??

Vielleicht kannst Du ja bei Dir die Sonne genießen - in HH sind lauter Wolken davor, aber fröhliches Gezwitscher höre ich bei offener Balkontür.

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Lass Dir den Niesbrauch auf die Eigentumswohnung eintragen. Dann kannst Du sie bewohnen oder vermieten.

cyracus  01.05.2017, 17:21

Die Idee finde ich interessant - die Frage ist nur, ob dieser Trick tatsächlich funktionieren kann (siehe Überlegungen in Kommentaren hier).

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Der Tipp bezüglich Nießbrauch kann die Lösung sein. Habe ein bißchen zu diesem Thema recherchiert, und am ehesten ist wohl dieser Artikel für Dich hilfreich

Hartz IV: Bei lebenslangem Wohnrecht der Mutter zählt ein Haus nicht zum verwertbaren Vermögen
https://www.geldtipps.de/geld-vom-staat/themen/hartz-iv-bei-lebenslangem-wohnrecht-der-mutter-zaehlt-ein-haus-nicht-zum-verwertbaren-vermoegen

in dem es um die (Nicht-)Verwertbarkeit von Wohneigentum geht, das mit einem Nießbrauch belastet ist.

Der Nießbrauch sollte zur Sicherheit im Grundbuch eingetragen werden, damit da nichts schiefgehen kann. Lass Dich dazu von einem Notar beraten, der dann auch den Grundbucheintrag veranlasst.

Brigi123  01.05.2017, 16:15

Aber die Eintragung des Nießbrauchrechts wäre doch auch eine Schenkung? Würde also nur klappen, wenn 10 Jahre vergehen vor der Leistungsbeantragung. 

In dem Artikel geht es wahrscheinlich darum, dass die Wgh. vorher der Mutter gehört hat und sie hat ihrem Sohn die Whg. geschenkt und dafür das Nießbrauchrecht eintragen lassen. 

Hier würde sich die Mutter ja vorsätzlich arm machen. Die Miete sollte sie doch eher zur Finanzierung des Heimes nutzen, vielleicht reicht es ja zusammen mit der Rente und dem Pflegegeld.

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cyracus  01.05.2017, 17:07
@Brigi123

Die hier gestellte Frage zu beantworten, ist wirklich sehr schwierig. - So viel ich auch suche, es geht in den Fällen immer darum, dass Eltern ihr Wohneigentum den Kindern schenken und für sich selbst ein lebenslanges Nießbrauchsrecht eintragen lassen. - In den Fällen ist es ja klar: Eltern können das Nießbrauchsrecht nicht mehr nutzen, und das verschenkte Wohneigentum muss innerhalb 10 Jahre nach Schenkung zugunsten der Pflegekosten zurückgefordert und verkauft werden.

Hier will die Mutter die Eigentumswohnung ja behalten, und das Kind hat das lebenslange Nießbrauchsrecht.

Die Frage ist in der Tat, ob dieses Nießbrauchsrecht eine Schenkung dergestalt darstellt, dass man das nießbrauchsberechtigte Kind dazu zwingen kann, auf sein Nießbrauch zu verzichten bzw.die Mutter zwingen kann, das im Grundbuch eingetragene Nießbrauchsrecht rückgängig zu machen.

Ein bißchen "Bauchgrummen" hatte ich bei meinem Rat bezüglich  Inanspruchnahme eines Notars - der sich natürlich auf dem Gebiet Nießbrauch + Grundbuchamt auskennt, nicht aber im Sozialrecht.

Hier wäre also doch zu raten, sich diesbezüglich von einem Anwalt für Sozialrecht beraten zu lassen. Ein Anwalt müsste herausfinden können, ob es in einem Fall wie diesem Vorschriften oder höchstrichterliche Urteile gibt. Naja, und er müsste Interesse an knifflichen Fragen haben ...

@Brigi, danke für Deinen Kommentar - so ganz abgeschlossen waren meine Überlegungen auch noch nicht. Durch Deinen Kommi recherchierte ich nochmal wieder intensiv, ohne eine verlässliche Antwort auf die gestellte Frage finden zu können.

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Brigi123  01.05.2017, 21:50
@cyracus

Dazu kommt ja noch das Problem, dass die Mutter sich abhängig vom Kind machen würde. 

Welche Rechte an ihrer ETW behält sie denn, wenn das Kind den Nießbrauch hat? Das Kind könnte doch ab sofort bzw. jederzeit die Mieteinnahmen verlangen.

Oder sehe ich das falsch? Das wär doch völlig ungünstig für die Mutter. Üblicherweise wird ja Eigentum übertragen und vom Elternteil Wohnrecht oder Nießbrauch beansprucht, womit die Eltern abgesichert sind.

Diese Idee hier ist schon sehr speziell.

Ich als Laie mal wieder, wfwbinder hätte in zwei Minuten die beste Antwort liefern können.

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cyracus  02.05.2017, 04:39
@Brigi123

Richtig - das Nießbrauch-genießende Kind kann die Wohnung selbst bewohnen oder vermieten und die Miete einstreichen. Somit hätte die Mutter weder Wohnung noch Mieteinnahme.

Wenn die Mutter aber im Pflegeheim ist, und das Sozialamt wauf die Wohnung zugreift, hat die Mutter ja auch weder Wohnung noch Mieteinnahme - für die Mutter ändert sich somit nichts. Denn sie hat so oder so weder Wohnung noch Mieteinnahme (wenn das Kind egoistisch die Miete offiziell und inoffiziell alleine einstreicht).

FALLS die Idee mit dem Nießbrauchsrecht eine machbare Idee ist, bleibt die Wohnung / Nutzung der Wohnung aber der Familie erhalten. Und so das Kind fair ist, hat die Mutter auch was davon (wie Friseurbesuch, kleiner Urlaubb/Reise ...).

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cyracus  02.05.2017, 04:44
@Brigi123

@Noname,  google mit

Nießbrauch Finanzamt Falle

Bei meinen Recherchen sah ich solche Überschriften. Möglicherweise findest Du dazu wichtige Infos für Dich (ich selbst bin auf das Thema nicht eingestiegen, sondern konzentrierte mich auf Deine Frage).

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