Türrahmen in seniorengerechter Wohnung durch Rollator abgenutzt?Muss der Mieter die Kosten für Renovierung tragen?

2 Antworten

Auf jeden Fall. Wenn der Rollator die Rahmen beschädigt, muss der Mieter das in Ordnung bringen lassen. Das fällt nicht unter "übliche Abnutzung".

Nach geltendem Mietrecht gehören zu den seitens eines Mieters zu erbringenden Schönheitsreparaturen regelmäßig auch des Streichen der Türen + Türrahmen.

Dies gilt, wenn der Vertrag diese Arbeiten vertraglich korrekt an den Mieter überträgt.