Mieter will extra Waschmaschinen Anschluss, wer muss für die Kosten aufkommen?

2 Antworten

Sofern ein Waschmaschinenanschluss innerhalb der Wohnung nicht im Mietvertrag explizit zugesagt wurde, der Mieter.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche
Wer muss die Kosten tragen ?

Eindeutig - der Mieter, Deinerseits steht ein Anschluss im Keller zur Verfügung.

Stellt sich mir noch die Gegenfrage - wie wird üblicherweise das zu Wäschewaschen benötigte Wasser abgerechnet?